Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 8 (1936)
- Date
- 1936-01-01
- Page
- – (sequence 180)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2644300-2644311--3557-2647905- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
gaben zwar die Juden ihre Bereitwilligkeit zu erkennen, ihren Teil zu tragen, falls es ihnen von den Statthaltern anbefohlen würde, sie erklärten aber gleichzeitig, für diesen Fall die Zahlung des Schutzgeldes einzustellen; dieses betrug jährlich 60 Gulden. Auch gegen die Vorschiebung ihrer Häuser wehrten sie sich zum Schein nicht grundsätzlich, doch wiesen sie auf die großen Verluste hin, die sie dadurch erleiden würden, da sie ihre kostspieligen Kellerräume unter den niedergebrannten Häusern, die vom Feuer verschont geblieben waren, und ihre Brunnen nicht würden benützen können, und behaupteten, die Verwirklichung des Planes würde unter den Juden ein Chaos in den Eigentumsrechten hervorrufen. Sie stellten daher den Gegenantrag, bei den fünf Häusern an der Friedhofsmauer zur hl. Dreifaltigkeit jene Front, die der Kirche zugekehrt ist, ohne Fenster zu lassen, nur mit kleinen Türen, damit die Einwohner in dem Graben unter der Friedhofsmauer ihr Holz lagern könnten; im übrigen stellten sich die Juden die Erneuerung ihrer Häuser in der bisherigen Art vor und im Einklänge mit den Einträgen in den städtischen und jüdischen Büchern. Entschieden aber lehnten die Juden das Ansinnen ab, ihnen das Recht zu entziehen, ihre Häuser ihren Schwiegersöhnen abtreten oder vermachen zu dürfen — der Antrag des Magistrats war, wie wir gesehen haben, etwas anders formuliert. Auf den Antrag einer Neuregelung des Eigentumsrechtes an den Judenhäusern finden wir in dem Berichte des Kreishauptmannes Dobfensky keine direkte Antwort; eine indirekte, natürlich ablehnende Antwortder Juden war freilich der Hinweis, daß beim Brande auch ihre sämtlichen alten Verschreibungen zugrunde gegangen seien und jede Veränderung gegen den vorigen Zustand die Verwirrung nur steigern müßte. Der Königgrätzer Kreishauptmann selbst gab nur in knappen Worten seinen Standpunkt zur eigentlichen Restaurierung des Ghettos kund, und zwar in dem Sinne, den vorigen Zustand völlig wiederherzustellen, mit der einzigen Ausnahme, daß in jenen fünf Judenhäusern an der Friedhofsmauer zur hl. Dreifaltigkeit in der Richtung zur Kirche weder Türen noch Fenster gemacht und künftighin auf gemeinsame Kosten aller Besitzer zwischen den vier Judenhäusern und den drei Christenhäusern,52 wo sich das Ghetto dem Ringplatze näherte, eine Feuermauer errichtet und so die Trennung des Ghettos von den Christenhäusern vervollkommnet werde. Der Kreishauptmann wies noch darauf hin, daß die Juden in den Christenhäusern nur auf ein Jahr untergebracht seien und vor der definitiven Entscheidung über die eingebrachten Anträge durch die Statthalter mit dem Neubau ihrer Häuser nicht beginnen könnten; er wollte so die baldmöglichste Lösung der Wiederaufbaufrage des Bidschower Ghettos betreiben.53 33 179