Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 8 (1936)
- Date
- 1936-01-01
- Page
- – (sequence 176)
- Language
- German
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Schande der Stadt um irgendein schnödes Interesse. Der Magistrat wurde gleichzeitig aufgefordert, auf diese Ausstellungen binnen acht Tagen zu antworten und dabei aufzuklären, warum man die Juden habe so anwachsen lassen und warum die Juden von vielen ihrer Häuser, deren Besitzrecht für sie in den Stadtbüchern einverleibt ist, keine Kontribution entrichten; endlich war auch der zwischen den christlichen und jüdischen Fleischern getroffene Vergleich vorzulegen.40 Der Neubidschower Rat hatte es trotz der kurzen Befristung mit der Antwort durchaus nicht eilig und brachte sie erst am 29. August 1718 ein; es ergibt sich daraus unter anderem, daß bei den mündlichen Kommissionsverhandlungen in Bidschow auch andere Fragen betreffs der Juden angeschnitten wurden. Die Antwort war bereits unter völlig veränderter Sachlage abgefaßt. Am 6. Juli 1718 war in unmittelbarer Nähe der Judengasse in dem Christenhause des Wenzel Cistecky in der Metlicaner (Königgrätzer) Gasse ein Schadenfeuer ausgebrochen, da bei dem herrschenden Winde und dem Umstände, daß in der Stadt und in der Judengasse die Häuser vorwiegend von Holz und in der Sommerzeit ausgetrocknet waren, das ganze Stadtviertel ergriff, in welchem das Ghetto samt der anstoßenden Niederstadt lag, so daß ihm gegen 80 Häuser samt dem Metlicaner Tore zum Opfer fielen, darunter auch alle Judenhäuser samt der Synagoge.41 Das war für die Bidschower Juden ein schwerer Schlag, denn sie hatten dadurch ihr Obdach und einen großen Teil ihrer beweglichen und unbeweglichen Habe eingebüßt, ein umso schwererer Schlag, als er den Anlaß bot, einen Druck auf die Juden auszuüben und ihre Zahl im Sinne der jüngst erfolgten Aufforderung der Königgrätzer Visitationskommission zu reduzieren. Nach dem Brande bildete freilich die dringendste Frage die vorläufige Unterbringung der Juden, da sie ohne behördliche Bewilligung nicht in Christenhäuser aufgenommen werden durften und die ersten Tage nach der Katastrophe auf der Gasse wohnen mußten .42 Die Frage war bald gelöst. Gleich nach der Vernichtung des Bidschower Ghettos schritten die jüdischen Landesdeputierten in der Böhmischen Kanzlei mit dem Ersuchen ein, es möge den abgebrannten Bidschower Juden zeitweilig, bis zur Wiedererbauung ihrer Häuser, die Unterbringung in Christenhäuser gestattet werden .43 Die Prager Regierung traf ungesäumt am 12. Juli 1718 ihre Entscheidung und sandte sie samt der jüdischen Supplik an den Königgrätzer Kreishauptmann Karl Ferdinand Dobf ensky von Dobfenitz. Das vorgelegte Gesuch wurde darin genehmigt, wenn auch nicht wörtlich. Das Begehren der Juden, auch nur zeitweilig unter einem Dache mit Christen zu wohnen, wurde allerdings abgewiesen, doch wurde dem Kreishauptmann aufgetragen, im Einvernehmen mit dem Bidschower Magistrat den Juden zu ihrer ausschließlichen Unterkunft 29 175