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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1936-01-01 · 8 (1936) · page 170

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
8 (1936)
Date
1936-01-01
Page
– (sequence 170)
Language
German
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IRI
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Über die Fortschritte im Wachstum des Bidschower Ghettos während der folgenden Jahrzehnte des XVII. Jahrhunderts haben wir zwar keine nähere Nachrichten, doch war das Tempo zweifellos verhältnismäßig rascher als in der Christenstadt. Im Jahre 1718 bietet sich die Gelegenheit, den Zustand, ja den Lageplan des Bidschower Ghettos genauer kennenzulernen;30 da sehen wir, daß es sich um einen zusammenhängenden Komplex von 24 Häusern mit der Synagoge in der Mitte handelte, klar begrenzt durch die ursprüngliche Judengasse, die Stadtmauern sowie die Friedhofsmauer der Kirche zur hl. Dreifaltigkeit. Die ehemalige hölzerne Einfriedung vom Jahre 1659 war gefallen, bzw. durch die Friedhofsmauer zur hl. Dreifaltigkeit ersetzt worden. Dadurch war auf dieser Seite die Baufläche des Ghettos etwas vergrößert worden. Nur der Stadtmitte, dem Ringlatz zu stieß es an die restlichen fünf Christenhäuser, die es hinderten, den ganzen ausgedehnten Häuserblock in dem „zur hl. Dreifaltigkeit" („u sv. Trojice") genannten Stadtviertel einzunehmen. Im Gegensatz zu anderen Ghettos in Böhmen gab es im Bidschower Ghetto in der ersten Hälfte des XVIII. Jahrhunderts keine christlichen Enklaven, ebenso gab es hier auch keine Judenhäuser mitten unter den Christenhäusern ,31 Für Zwecke ihrer Handelstätigkeit hatten freilich die Juden einige Läden in Christenhäusern in Pacht, wohl namentlich in der Nachbarschaft des Ghettos und am Ringplatze. Auch an Kopfzahl war das Ghetto mit der Zeit wesentlich angewachsen. Es ist mir zwar keine bestimmte Zahl für die jüdische Bevölkerung im Bidschower Ghetto aus der Zeit nach der Schlacht auf dem Weißen Berge bekannt, doch kann man mit großer Wahrscheinlichkeit annehmen, daß hier im Jahre 1718 mindestens 400 Personen wohnten.32 Diese zahlreiche Judengemeinde hatte in nachweißenbergischer Zeit die Funktionen ihrer Selbstverwaltung erweitert. Es kam ihr in der zweiten Hälfte des XVII. Jahrhunderts der Kompetenzstreit zwischen der Böhmischen Kammer und dem Unterkämmereramte der kgl.-böhmischen Leibgedingstädte um die Jurisdiktion über die Bidschower Juden zustatten. Dieser Kompetenzstreit war recht verwickelt: bevor Neu- Bidschow Leibgedingstadt geworden war, war es untertänige Stadt gewesen und damals, unter der Wartenberger Herrschaft, waren die Juden wie wir bereits erfahren haben, in die Stadt zugelassen worden und hatten sich hier fest angesiedelt. Der angedeutete Streit bildet nicht bloß eine interessante Episode in der Geschichte der Bidschower Juden, sondern er ist von weiterreichender Wichtigkeit für die Kenntnis der öffentlichen Verwaltung in Böhmen in nachweißenbergischer Zeit. Den näheren Verlauf des Streites kann man leider den Dokumenten, die ich in Händen hatte, nicht entnehmen.33 In das Wesen der Sache gestattet aber einen guten Einblick ein ausführliches Gutachten ohne Datum, in welchem die 23 169

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