Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 8 (1936)
- Date
- 1936-01-01
- Page
- – (sequence 167)
- Language
- German
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sie doch erkennen, daß es trotz der feindseligen Verordnung des Herrn von Pernstein vom Jahre 1536 den Juden in Neu-Bidschow gelungen war, sich hier im Laufe des XVI. Jahrhunderts fest anzusiedeln und eine recht zahlreiche Gemeinde zu bilden, die sich um die Synagoge an einer für die Handelstätigkeit vorteilhaften Stelle „auf der Klosterflur" zwischen dem Ringplatze und den Stadtmauern zusammendrängte. Vor der Schlacht auf dem Weißen Berge konnten sich die Neubidschower Juden„wirte" mit vollem Recht für Altangesessene halten, die auch gefühlsmäßig mit der Stadt fest verbunden waren, in der ihnen, soweit man es beurteilen kann, in Wirklichkeit keine sonderliche Gewalt oder Demütigung widerfuhr und deren günstige wirtschaftliche Bedingungen auch ihnen zugute kamen. Diesem verhältnismäßigen Wohlstand machte jedoch der Dreißigjährige Krieg ein Ende. Er zog die Stadt schwer in Mitleidenschaft und somit auch die dortigen Juden, mögen uns auch Nachrichten über Einzelheiten wiederum fehlen. Wie in anderen königlichen Städten Böhmens, hatte auch in Neu- Bidschow der Dreißigjährige Krieg einen Rückgang der jüdischen Bevölkerung und der bewohnten Judenhäuser zur Folge. Diese Verluste im Bidschower Ghetto gehen, soweit die erhaltenen Quellen einen Schluß zulassen, vor allem auf feindliche Einfälle zurück, namentlich während der letzten Kriegsjahre, die einen Teil der Juden veranlaßten, die Stadt zu verlassen. Bei der Konskription des Bidschower Ghettos, die im Auftrage der Prager Statthalter im Jahre 1638 vorgenommen wurde, zählte man da 11 Häuser und 86 erwachsene Personen und Kinder, während acht Jahre später, im Jahre 1646, die Kreiskommissäre Adam Rodovsky^ von Hustiran und auf Zvikov und Dietrich Myska von 2lunitz und auf Radikowitz 7 Wirte und 30 Familienangehörige (Frauen und Kinder ohne Unterschied des Geschlechts) zusammenbrachten.22 Und diese wurden nach den Worten der im Jahre 1650 vom Bidschower Magistrate angestellten Konskription der Bidschower Juden bei dem damaligen feindlichen Incurs, der bis hieher in die Stadt Neu-Bidschow vorstieß, hierhin und dorthin versprengt und einige davon sind in auswärtigen Orten verstorben. Aus den ersten Kriegsjahren verblieb auch den Bidschower Juden eine Schuld von 300 Gulden rheinisch an Militärbeitrag und Kontribution; im Jahre 1633 verpflichteten sich die Juden, diese Schuld ab 1634 mit 15 fl. jährlich abzuzahlen und daneben die Umsatzsteuer und den Akzis vom geschlachteten Vieh pflichtgemäß ordentlich abzuführen. Noch sechs Jahre nach Kriegsschluß leisteten die Bidschower Juden Abzahlungen auf diese ihre Kontributionsschuld Das Ende des langwierigen und erschöpfenden Krieges, der über die gesamte Bevölkerung unermeßliches materielles und moralisches Elend 166 20