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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1936-01-01 · 8 (1936) · page 165

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
8 (1936)
Date
1936-01-01
Page
– (sequence 165)
Language
German
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IRI
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Zahl der Juden in Neu-Bidschow stieg und daß sich ihre Position festigte, mit anderen Worten: es blieb alles wie unter den Wartenbergern. Ein besonders beredtes Zeugnis dafür ist der Umstand, daß sich die Bidschower Juden um die Mitte des XVI. Jahrhunderts eine Synagoge errichten konnten, ja sie wurde sogar im Jahre 1569 vom Stadtrate befreit und den Juden dahin freier Zutritt zugesichert12 und schließlich wurde mit der Befreiung der Synagoge vom Stadtrate auch der Judenfriedhof befreit.13 Diese wertvollen Zugeständnisse des Bidschower Stadtrates an die Juden hingen vielleicht mit dem Loskauf der Stadt vom Lehensbande zusammen, in das Neu-Bidschow im Jahre 1547 geraten war, und mit der Wiederherstellung seines Charakters einer freien Stadt (königlichen Leibgedingstadt), wozu es nach dem Vertrage vom 6. Jänner 1569 kam;14 die Ablösung kostete freilich Bidschow die schwere Summe von 10.000 Schock böhmischer Groschen, was auch bei der Wohlhabenheit der Stadt ein beträchtlicher Betrag war, so daß man gezwungen war, selbst zu den Waisengeldern zu greifen. Unter diesen Umständen ließen sich die Juden sicherlich die günstige Gelegenheit nicht entgehen, der Stadt mit einer gehörigen Summe beizuspringen, um sich zumindest faktisch eine gewissere Stellung in der Stadt zu sichern. In dieser Zeit kann man sich schon eine wenigstens annähernde Vorstellung von der Größe des Bidschower Ghettos, bzw. von der Zahl seiner Einwohner machen, und zwar aus dem, wenngleich unvollständigen, Verzeichnis der Landjuden in Böhmen. Diese Liste wurde im Jahre 1570 von den Judenältesten der Prager Gemeinde für Steuerzwecke der Böhmischen Kammer angelegt. Es sind darin die Orte vermerkt, wo Juden ansässig waren, mit zahlenmäßiger Angabe der steuerpflichtigen Personen, oder genauer gesagt, der Steuereinheiten. Insgesamt sind in dem Verzeichnis 74 Orte eingetragen und Neu-Bidschow mit 9% Kontributionseinheiten steht an dreizehnter Stelle; es gehörte demnach damals schon zweifellos zu den größeren Judensiedlungen in Böhmen.15 Man kann weiter annehmen, daß die 9% Bidschower jüdischen Steuereinheiten etwa 9—10 Häusern im Ghetto entsprechen16 und einer etwa doppelten Anzahl angesessener Judenfamilien („Wirte"), was mindestens 80—100 Personen ergäbe; die Inleute (Aftermieter), von denen man schlechterdings auch eine gewisse Anzahl voraussetzen muß, sind da allerdings nicht mit inbegriffen. Das Steuerregister vom Jahre 1570 zeigt also wiederum mit Sicherheit, daß die Verordnung weiland Johanns von Pernstein vom Jahre 1536, abzielend auf eine allmähliche Reduktion der Bidschower Juden, ohne Wirkung geblieben war, wiewohl es seitens der Stadt nicht an Versuchen fehlte, die Anzahl der Juden zu vermindern.17 Die Juden blieben in Bidschow in ungeschwächter Zahl und sie und ihre Häuser im Ghetto nahmen vielmehr zu, und zwar in dem Grade, daß es 164 18

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