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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1936-01-01 · 8 (1936) · page 129

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
8 (1936)
Date
1936-01-01
Page
– (sequence 129)
Language
German
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IRI
…/2644300-2644311--3506-2647854
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Eine wichtige Quelle zur Feststellung des Stärkeverhältnisses der Prager jüdischen Handwerker stellt die Judenkonsignation vom Jahre 1729 dar. Sie zählt 2335 selbständige Familien mit 10.507 Einzelpersonen als gleichzeitige Bewohner des Prager Ghettos auf und gibt den Beruf oder die Beschäftigung der Familienhäupter an. Diese Judenkonsignation wurde bereits vom Direktor des Staatsarchivs Dozent Dr. Jaroslav Prokes veröffentlicht,67 so daß wir auf Grund dieser Arbeit die Ausbreitung des jüdischen Handwerkes bis ins einzelne verfolgen können. Eine Zusammenzählung der daselbst genannten Handwerker ergab, daß es im Jahre 1729 etwa 660 selbständige jüdische Handwerksmeister gegeben hat, was ein Drittel der erwerbstätigen Prager Juden ausmachte. Diese Konsignation gibt uns allerdings über die Berufsschichtung der jüdischen Gesamtbevölkerung keinen vollständigen Aufschluß, da die darin verzeichneten Beschäftigungen sich nur auf die verheirateten Familien Vorsteher beziehen, während wir über den Beruf der herangewachsenen Jugend nichts erfahren, so daß wir nicht wissen, wieviel Gesellen und Lehrjungen im Prager Ghetto vorhanden waren. Eine andere Schwierigkeit ergibt sich durch die unklare Ausdrucksweise bei der Berufsangabe, so daß häufig die Unterscheidung zwischen Handwerker und Händler schwer möglich ist. Wenn sich auch die Begriffe des Erzeugers und des Händlers meistenteils decken, da der jüdische Meister seine Hand Werksprodukte zumeist selbst feilbot, wie dies übrigens auch bei den christlichen Meistern der Fall war, so gab es doch überdies jüdische Händler, die ausschließlich fremde Handwerkserzeugnisse verkauften, deren Zahl allerdings durch die wiederholten behördlichen Verfügungen stark eingeschränkt wurde. Zählen wir diese zweifelhaften Professionisten zu den Handwerkszünften, so erhöht sich die oben angegebene Zahl ganz beträchtlich. Eine bisher unveröffentlichte, aber nicht minder wertvolle Konsignation der Prager Judenschaft besitzen wir aus den Jahren 1748—1749. Bei der Rückkehr der Prager Juden aus ihrer Verbannung mußte jeder Familienvorsteher ein gedrucktes Formular ausfüllen und eigenhändig unterschreiben, worin er anführte, welches Gewerbe oder welche Profession er betreibe, wie seine Frau heiße, ebenso gab er gesondert die Namen und die Zahl seiner ledigen Söhne, ledigen Töcher, der verheirateten Söhne und verheirateten Töchter und der Dienstboten an. Darin vermerkte er auch, im welchen Viertel er ein Haus besitze oder in wessen Hause er wohne und verpflichtete sich gleichzeitig, außer den angegebenen Personen keine anderen nach Prag zu bringen. Zuletzt befindet sich der Tag der Rückkehr verzeichnet. Nach diesen Formularen oder „Fassionen" kehrten vom 28. August 1748 bis zum 22. Oktober 128 72

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