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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1936-01-01 · 8 (1936) · page 125

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
8 (1936)
Date
1936-01-01
Page
– (sequence 125)
Language
German
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Auch die neue Zunftordnung vermochte jedoch nicht alle Meister und Gesellen zu befriedigen, denn schon am 14. Jänner 1733 beschwerten sich „Sämtliche Prager jüdische Meister und Gesellen" der Schneiderzunft bei der böhmischen Kammer gegen die Zunftältesten, daß diese gegen die neue Zunftordnung verstoßen hätten. Die Wahl der vier Ältesten: Samuel Jampeles, Schlome Falkenau, Mayer Teller und Hertzka Moyses Wagenmacher sei wegen Mangel des Inkolats, erlittener Bestrafung oder Unkenntnis des Schreibens und Lesens, ungesetzlich gewesen. Raphael Trebitsch hätte schon 1/2 Jahr lang einen Lehrjungen, ohne ihn beim Zunftamte angemeldet zu haben. Nur wenige Meister könnten eine genügende Anzahl von Gesellen erhalten, dagegen hätte Mayer Teller 15 und Schlome Falkenau 12 Gesellen. Die derzeitigen Zunftältesten gingen zu rigoros vor, sie hätten viele Schneider wegen Rückstandes in der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages zum Teile arrestieren, zum Teile durch das Stadtgericht pfänden lassen. Vor einigen Tagen hätten die Starsi alle Gessellen des Isak Jüstebnitz, eines hohen Kontribuenten, arrestieren lassen. Die Vorträge des jüdischen Gelehrten werden am Samstag für die gegen 250 Personen umfassenden Schneiderzunft in einem Räume der Judenstadt abgehalten, so daß viele wegen der Enge des Raumes wegbleiben müßten, dennoch belegen die Starsi jeden Fehlenden mit einer Strafe. Es sei auch ganz unbekannt, für welche Zwecke die Starsi das einlaufende Geld verwenden. Sie bitten daher um Anordnung einer Neuwahl, bei der nur wirkliche Fachleute zu Zunftältesten gewählt werden sollten. Diese Anklageschrift zeigt, wie schwer es für die Zunftältesten war, die Zunftordnung restlos durchzuführen und allen Mitgliedern gerecht zu werden. Eine Klage gegen eigenmächtiges Vorgehen der Oberstarsi brachte am 16. Juli 1739 der Altstädter Richter Johann Gottfried Brosy bei der böhmischen Kammer ein. Die jüdischen Bierschenker und Schnürmacher hätten eigenmächtig, ohne seine Bewilligung, ihre Starsi gewählt. Darüber hätte er den Monatshalter und Gemeindeältesten zur Rede gestellt, der ihm darauf antwortete, dieses sei schon öfter der Fall gewesen. Diese Vermessenheit, befürchtet der Richter, könne auch die übrigen Zünfte zu ähnlichen Schritten verleiten, wodurch die Autorität des Oberstburggrafen weiterhin verletzt werden möchte. Er schlage daher vor, die erwählten Starsi ihres Amtes zu entheben und den einreißenden Eigenmächtigkeiten der Oberstarsi beizeiten zu steuern. Diese Schrift wurde von der böhmischen Kammer einer Kommission überwiesen. In einer weiteren Eingabe des Altstädter Richters und seines Adjunkten Antonius Fellmann vom 11. Jänner 1740 wendet er sich gegen die Prager Judenältesten, die sich an die auf drei Jahre konfirmierte 124 68

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