Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 8 (1936)
- Date
- 1936-01-01
- Page
- – (sequence 120)
- Language
- German
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1 unter Aufsicht des Altstädter Richters vor sich gehen. Nachdem Kaiser Karl VI. im Jahre 1731 die Generalzunftordnung erlassen hatte, mußten auch die jüdischen Zünfte ihre Zunftartikel der böhmischen Kammer zur Genehmigung vorlegen. Nicht jede Kategorie der jüdischen Handwerker konnte, wegen ihrer geringen Anzahl, eine eigene Zunft bilden, sie dürften sich jedoch einer in ihr Fach einschlägigen Zunft angeschlossen haben. Jede jüdische Zunft hatte ein Zunftabzeichen, ein Symbol ihres Handwerkes, und zumeist auch eine Fahne. In der Judenstadt gab es: eine Barbierer-Zunft, eine Fleischhacker-Zunft mit einer privilegierten Fahne und Schlüssel,52 sie hatten auch einen böhmischen Löwen mit der Fleischerhacke, worunter die hebräischen Worte „Koscher" standen, eine Kürschner-Zunft, eine Schneider-Zunft mit einer Schere und eine aus Resteln zusammengesetzte Fahne, eine Schuster-Zunft mit einem Pokal in Stiefelform, eine Posamentier und Knopfmacher-Zunft, eine Spielleute-Zunft mit einer Kanne als Zunftabzeichen,53 eine Bierschenker- und Schnürmacherzunft. Die Zünfte trugen ihr Zunftabzeichen bei Aufzügen und Festlichkeiten in der Judenstadt. Der Festaufzug vom 24. April 1741, der anläßlich der Geburt des nachmaligen Kaiser Joseph II. in der Judenstadt stattfand, ist bildlich erhalten und zeigt den Aufmarsch der jüdischen Zünfte mit ihren Fahnen und Abzeichen.54 Jede Zunft hatte ihr eigenes Amtslokal, das die „Lade" genannt wurde. Daselbst waren die Zunftordnungen, die Zunftbücher und andere Dokumente, die Insignien und die Kassa der Zunft aufbewahrt. Da wurden die Sitzungen der Zunftältesten und Vorträge abgehalten und hier amtierte der Monatshalter mit den Angestellten. Von den Zunftordnungen (Statuten) der Juden lagen uns nur drei verschiedene Exemplare vor. 1. „Polizei von der jüdischen Schneider- Zunft, so im September 1690 sind aufgerichtet worden" (Vergleiche Beilage VIII), diese stellt eigentlich nur eine Abschrift einer alten Schneiderzunftordnung dar, die bei der Brandkatastrophe im Jahre 1689 vernichtet wurde. Sie enthält 25 Paragraphen.55 2. „Copia der Prager Jüdischen Schneider-Polizei", die am 4. April 1732 vom Präsidenten der böhmischen Kammer Filipp Graf v. Kolowrat bestätigt wurde. Diese ist viel weitschweifiger als die erstgenannte und weicht auch in vielem von ihr ab. Sie umfaßt 22 Punkte. 3. Eine Polizei für die jüdische Schusterzunft, die undatiert ist. Sie stammt aber aus den dreißiger Jahren des XVIII. Jahrhunderts und ist in 18 Punkte eingeteilt.56 (Vergleiche Beilage IX). Zur Schneiderzunft gehörten ursprünglich nur die Schneidermeister für neue Kleider, die Gesellen und Lehrjungen, um die Mitte des XVIII. Jahrhunderts sind auch die Hosenmacher als gleichberechtigte Mit- 63 119