Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 8 (1936)
- Date
- 1936-01-01
- Page
- – (sequence 119)
- Language
- German
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christlichen Mitbewohnern begegneten und mit wieviel Herz sie ihnen einen Verdienst zukommen ließen. Jetzt erst hatte es sich offenbart, daß die Jahrhunderte alten Beschuldigungen der christlichen Gewerbe- und Handelsleute falsch waren und das Grundübel nicht erfaßt hatten, welches vielfach in der Fortentwicklung und im Fortschritte der Zeit lag, dem sich die konservativen Zünfte nicht anzupassen vermochten. VI. DIE ORGANISATION DER JÜDISCHEN ZÜNFTE. Die jüdischen Handwerker haben sich nach dem Muster der christlichen in Zünfte mit strengen Innungsgesetzen, die jede Umgehung ihrer Ordnung unmöglich machen sollte, zusammengeschlossen. Es bestand ein Zunftzwang, so daß nur ein Mitglied der Zunftorganisation ein Anrecht auf Ausübung des Handwerkes hatte. Diese gesonderte Zunftbildung der Juden erwies sich aus mehrfachen Gründen als notwendig. Bei dem streng konfessionellen Charakter der christlichen Zünfte war natürlich jede Aufnahme eines Juden in die bürgerlichen Zünfte im Vorhinein ausgeschlossen. Ein Versuch der jüdischen Schneider in die christliche Schneiderzunft aufgenommen zu werden ist uns bereits aus dem Jahre 1610 bekannt, der natürlich scheitern mußte. Ohne Organisation wären die einzelnen jüdischen Handwerker der Übermacht der christlichen Handwerker bald erlegen und wären von ihnen auch niemals als Meister und Gesellen, sondern als Pfuscher und Störer angesehen und behandelt worden. Bereits am Anfang des XVII. Jahrhunderts dürften die jüdischen Handwerker einzelne Zunftorganisationen gebildet haben, spätestens 1627 sind jedoch diese entstanden. In der Mitte des XVII. Jahrhunderts standen die jüdischen Zünfte schon in voller Blüte, aus dieser Zeit sind uns einige jüdische Zunftälteste bekannt. Ursprünglich bildeten die jüdischen Zünfte eine interne Organisation, die unter Aufsicht und unter Schutz der Prager Judenältesten gestanden sind, die auch ihre Rechte bei den Behörden unentwegt zur Geltung gebracht haben. Auch die Zunftordnungen kamen vorerst ohne behördliche Genehmigung zustande. Wie bei allen Angelegenheiten der Prager Judenstadt hat allerdings die böhmische Kammer auch hier gar bald von ihrem Aufsichtsrecht Gebrauch gemacht. Zuerst mußten ihr die neugewählten Zunftältesten, die im jüdischen Gebrauche immer Starsi genannt wurden, zur Bestätigung vorgelegt werden und gegen Ende des XVII. Jahrhunderts konnte die Neuwahl dieser Starsi nur 118 62