Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 8 (1936)
- Date
- 1936-01-01
- Page
- – (sequence 113)
- Language
- German
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Die während der Emigration zumeist auf dem böhmischen Lande zerstreut lebenden Prager Juden versuchten, auf alle mögliche Art ihr dürftiges Brot zu verdienen.47 Ihre Geschäftstüchtigkeit bewirkte es, daß sie allmählig den ganzen Handel auf dem Lande an sich zogen. In den Prager Städten fing man gar bald an, den Abzug der Juden unangenehm zu verspüren. Handel und Gewerbe begannen zu stocken, eine große Teuerung griff um sich, die christlichen Gewerbetreibenden vermochten nicht die notwendigen Waren zu beschaffen und gingen mit dem kaufenden Publikum schroff um, ihre Steuern liefen viel schwächer ein als ehedem.48 Einzelne Juden fingen an, tagsüber in Prag Handel zu betreiben und richteten sogar für ihre Waren daselbst Niederlagen ein. Im März 174749 verfaßte eine Anzahl christlicher Kaufleute und Gewerbetreibender eine Eingabe an den Fürsten Lobkowitz, worin sie ihn baten, bei der Statthalterei ein Handelsverbot der Juden und Schließung ihrer Niederlagen zu erwirken. Die Beschwerdeführer wurden vor die Hauptleute zitiert und mußten wegen ihres Geschäftsgebahrens manchen Tadel anhören. Im Sommer 1747 wurde bei der Hof kanzlei eine anonyme Beschwerde gegen den jüdischen Handel von Prager Handelsleuten und Professionisten eingebracht. Mit dem Reskripte vom 18. September 1747 befahl die Kaiserin der Statthalterei, die Beschwerdeführer festzustellen, ihre Beschwerden zu untersuchen und über das Ergebnis der Hofkanzlei zu berichten. Die Statthalterei gab nun den Magistraten der drei Prager Städte den Auftrag, alle Zünfte und Kaufleute vorzuladen, sie vor einer Kommission wegen der Beschwerdeschrift zu vernehmen und ihre Aussage zu protokollieren. Am 3. November 1747 haben einundsechzig Zünfte der Prager Altstadt ihre Urteile über die Judenfrage zu Protokoll gegeben und sie durch die Unterschrift ihrer Zunftältesten bekräftigt.50 Diese sind für unsere Darstellung deswegen wichtig, weil sie uns einen Einblick in die Handels¬ und Gewerbetätigkeit der Juden gewähren und wir auch ihre jetzigen Aussagen mit ihren früheren vergleichen können. Vier Fragen hatten die Zunftmeister zu beantworten. Die ersten drei bezogen sich auf die Abfassung und Absendung des Memorandums an die Hofkanzlei, die vierte lautete: „Ob sie als Professionisten durch die Juden wirklich hier einen Schaden erleiden", speziell welchen. Die Antwort auf die ersten drei Fragen lautete fast allgemein: Sie hätten keine Beschwerde eingebracht und nichts unterschrieben, ihnen sei von einem Memorandum nichts bekannt. Einen Auszug aus der Beantwortung der vierten Frage führen wir der Reihenfolge an. Bäckermeister: Wenn die Judenschaft nicht hätte emigrieren müssen, würden sie die Kontributionen und die anderen öffentlichen Abgaben eher 112 56