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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1936-01-01 · 8 (1936) · page 110

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
8 (1936)
Date
1936-01-01
Page
– (sequence 110)
Language
German
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IRI
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gefunden. Marie hätte ihr auch Pelz- und Schlafröcke, sowie Carmisolen zum Weiterverkaufe angeboten, was sie abgelehnt hätte. Nach ihrer Behauptung hätte er 20 Tandlerinnen, die für ihn Kleider verkauften. Die Statthalterei gab am 16. Jänner 1738 dem Altstädter Richter Wenzel Graf Cernin von Chudenitz den Auftrag, den bürgerlichen Schneiderzünften hilfreiche Hand zu leisten und die Kleiderhändler in die Schranken ihrer Privilegien zu weisen. Der Altstädter Richter berief daraufhin die christlichen Schneidermeister und die jüdischen Männer- und Weiberkleiderhändler zu sich und ging mit ihnen alle Punkte der Beschwerde durch, wobei sich, nach seinem Berichte vom 31. März 1738, folgendes einwandfrei herausstellte. Die Juden verkaufen nur am Dienstag und Freitag die von den Judenschneidern verfertigten neuen Kleider; außer diesen Tagen verkaufen sie nur an Fremde und an Leute, die sie zu sich berufen. Sie tauschen bereits getragene Kleider mit einem Preisaufschlag gegen neue ein. Die Beschäftigung christlicher Tandlerinnen stellten die Juden in Abrede, da sie ja selbst neue Kleider bei Bestellungen in die christlichen Häuser tragen dürfen. Im Beisein ihrer Inspektoren erklärten die bürgerlichen Schneidermeister, gegen den jüdischen Altkleiderhandel während der ganzen Woche und den Neukleiderhandel an den erlaubten Tagen nichts einzuwenden. Bei Ablieferung eines bestellten Kleides in ein Christenhaus, kamen die beiden Parteien überein, sollen die jüdischen Händler einen Bestellschein bei sich tragen, um sich damit über Verlangen der christlichen Meister auszuweisen; bei Ermanglung eines solchen solle es diesen erlaubt sein, mit dem Kleiderhändler mitzugehen, um sich von der Wahrheit seiner Angaben persönlich überzeugen zu können. Dieses Übereinkommen hat jedoch die Juden vor wiederholten tätlichen Überfällen nicht geschützt. David Löbl Bischitz, Abrahamb Ki.ue, Mayer Raudnitz und Salomon Kleiderhändler, „sämtliche jüdische Prager Kleiderhändler", brachten am 15. April 1738 bei der Statthalterei folgende Beschwerdeschrift gegen die christlichen Schneidermeister ein. Obwohl sich die Schneidermeister der drei Prager Städte vor einer Kommission verpflichtet hätten, den jüdischen Kleiderhändlern mit Gewalt keine Kleider wegzunehmen, hätten die Neustädter Schneider den Salomon Kleiderhändler überfallen; sie entrissen ihm gewaltsam die Kleider und versetzten ihm solche Prügelschläge, daß ihm ein Finger gebrochen worden sei. Bei der Untersuchung dieses Vorfalles durch den Neustädter Hauptmann stellte sich heraus, daß eine Rauchfangkehrerin den Kleiderhändler zu sich bestellt hätte, um für ihren Gesellen ein Kleid zu kaufen. Eine Beschwerde richteten sie auch gegen einen Neustädter Schneidermeister, der ein von einem jüdischen Händler erkauftes Kleid, das ihm die christliche Käuferin zur Abschätzung des Wertes gezeigt hätte, nicht 53 109

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