Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 8 (1936)
- Date
- 1936-01-01
- Page
- – (sequence 106)
- Language
- German
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ehesten erreichen zu können. Die Beschlagnahme von Schuhen und Sperrung jüdischer Schuhläden war nun an der Tagesordnung. Selbst am Sabbat veranstalteten die Zunftschuster Überfälle auf die geschlossenen Läden der jüdischen Schuster. Vergeblich beriefen sich die jüdischen Schuhhändler auf ihre Privilegien und auf die Vorteile des kaufenden Publikums, das bei ihnen gute und billige Schuhe erhalte.41 Die Meister wiesen auf die jüdische „Kammeradschaft" hin, wonach sich die Schuhhändler mit den Schustern assoziieren. Die Statthalter wandten sich wiederholt gegen die Exekutionen der christlichen Schuhmacher und verlangten vom Stadthauptmann mehreremal anzugeben, auf welcher Rechtsgrundlage er das Warenlager der jüdischen Schuhhändler außer Land zu schaffen angeordnet habe. Der Altstädter Hauptmann erklärte schließlich, diese Bestimmung sei vor 5 Jahren von der Kommission getroffen worden, die jedoch seinerzeit der Statthalterei nicht mitgeteilt worden sei. Einige Beispiele von jüdischen Handelskonsorten, die er namentlich anführt42, machten jede Kontrolle des Schuhhandels unmöglich. Unter den angegebenen gelernten jüdischen Schustern befänden sich solche, die nicht einmal einen Schuh flicken, viel weniger einen neuen anfertigen könnten. Jeder jüdische Schuster sollte zur Probe einen Schuh im Beisein der christlichen Meister anfertigen müssen. Auf diesen Bericht hin wünschten die Statthalter die Anlegung eines neuen Verzeichnisses der jüdischen Schuster. Sie stellten sich jedoch gegen eine Prüfung der jüdischen Schuster, ihre Angaben seien nur nachzuprüfen . Die bei den jüdischen Händlern befindlichen Schuhe sollten aufgenommen und ein Termin für ihre Veräußerung angegeben werden. Eine Anzahl jüdischer Schuster erklärte, zur Probe Schuhe anfertigen zu wollen, obwohl sie hiezu nicht angehalten werden könnten, da sie Lehrbriefe besäßen. Dieses Angebot wurde aber von ihnen nicht angenommen . Der Altstädter Magistrat berichtete am 14. September 1731 seinem Hauptmann: Das vorige Verzeichnis der jüdischen Schuster sei genau verfaßt worden, nur hätten sich einige Fehler eingeschlichen, die verbessert worden seien. Jeder hätte seine Lehrzeit nachweisen müssen, wodurch einige von der 1. in die 2., manche von der 2. in die 1. Kolumne versetzt worden seien. Die jüdischen Schuhflicker hätten wehmütigst angesucht, auch an den nichtprivilegierten Tagen verkaufen zu können, da sonst der ohnehin geringe Verdienst zu ihrem Lebensunterhalte nicht ausreiche. Die Meister wendeten sich zwar dagegen, der Hauptmann solle jedoch selbst darüber die Entscheidung treffen. Der Vorrat bei den jüdischen Schuhhändlern betrage 3480 Paar Schuhe, für deren Abverkauf eine halbjährige Frist zu stellen sei. Die Statthalter erklärten sich 49 105