Mannheim
Compact Memory

Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1936-01-01 · 8 (1936) · page 105

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
8 (1936)
Date
1936-01-01
Page
– (sequence 105)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
88% known words query
IRI
…/2644300-2644311--3482-2647830
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Herschel Marodes hat seinen Laden an der Ecke der goldenen Gasse Löbl Stang hat das dritte Gewölb in besagter Gasse Hersehl Rudtzke Küche hat daselbst das 4. Gewölb Moyses Löb Graf hat sein Gewölb daselbst Mathes Graf daselbst an der anderen Seiten Abraham Kotzerad daselbst Josef Fanta im Tandelmarkt Löb Hoschmann im Tandelmarkt Mathes Moyses Affner Hersehl Wahl Jekef Löbl Mikowitz Schmeie Küche sein Weib in Myslikischen Haus im Tandelmarkt Salomon Joachim Tekelmacher in Myslikischen Haus Markus Prosetitz in Tandelmarkt und in der goldenen Gasse Ester Torna in der goldenen Gasse Die Wittib Judes Schuster im Myslikischen Haus Die Wittib Israle Schusters im Myslikischen Haus Des David Sacerdoths Schuster Weib in Pitzinischen Haus im Tandelmarkt Schaul Abraham Schauls im Myslikischen Haus Josef Fanta im Frischmanischen Haus im Tandelmarkt" Der Altstädter Magistrat ließ das kais. Dekret publizieren und ernannte eine Kommission, die den jüdischen Schuhflickern verbot, außerhalb der 2 Wochentage, ebenso an Wochen- und Jahrmärkten ihre Ware feilzubieten, damit sie nicht besser als die ausgelernten jüdischen Schuster gestellt seien. Den jüdischen Schuhhändlern, welche die Profession nicht erlernt hätten, sei der Handel gänzlich untersagt und ihr vorhandener Vorrat an Schuhen müsse außer Land geschafft werden. Den erlernten Schustern wurde jede Bestellung bei den armen christlichen Meistern verboten. Der Altstädter Hauptmann schloß sich in seinem Berichte an die Statthalter dieser Verfügung des Magistrates an. Die jüdische Schusterzunft protestierte am 20. Oktober 1729 gegen diese Verfügungen bei der Statthalterei. Diese wandte sich daraufhin am 27. Oktober 1729 gegen einige Verordnungen des Altstädter Magistrates. Aus dem kais. Reskripte sei nicht zu ersehen, daß die Schuhhändler ihre Ware außer Land schaffen müßten. Ebenso verbiete es nicht, die Bestellungen bei den christlichen Meistern, sondern nur den Handel damit an den unerlaubten Tagen. Den christlichen Schuhmachern war es jedoch nicht um die Herstellung eines Rechtszustandes, sondern um die möglichst völlige Verdrängung der Juden vom Schustergewerbe zu tun, dieses glaubten sie durch Gewalttaten und durch Hervorrufung von Zwischenfällen am 104 48

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.