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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1936-01-01 · 8 (1936) · page 101

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
8 (1936)
Date
1936-01-01
Page
– (sequence 101)
Language
German
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IRI
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sei es gerichtlich konfisziert und den armen Gefangenen im Schachtei- Arrest gegeben worden. Zur Unterstützung ihrer Angaben legten die Bäcker eine in ihrem Sinne gehaltene Bestätigung des Stadtgerichtes der Altstadt bei. Zufolge dieser Eingabe ordnete Kaiser Karl VI. am 10. April 1722 an: Die Statthalter sollen eine sachkundige Kommission mit Zuziehung zweier Appellationsräte beauftragen, beide Parteien mit ihren Rechtsvertretern zu vernehmen. Auf Grund des abzufassenden Protokolls sei ein wohlüberlegtes Gutachten abzugeben. Das Ergebnis der Untersuchung scheint für die Prager Juden nicht günstig ausgefallen zu sein, da in der Konsignation der Prager Judenschaft vom Jahre 1729w von den 19 Männern und 18 Frauen, die vom Brotverschleiß lebten, nur ein einziger als Brotbäcker angeführt wird, wobei es noch fraglich ist, ob er tatsächlich Brot gebacken oder nur das von christlichen Bäckern stammende Brot verkauft habe. b) Die Schuster.37 Durch den entschiedenen Erfolg der Bäckerzunft ermutigt, nahmen auch die Ältesten der christlichen Schuhmacherzunft erneut den Kampf gegen das jüdische Schuhgewerbe auf. In einer Beschwerdeschrift an Karl VI. führen sie gegen die Juden Klage, daß ungelernte Juden im Schuhhandel tätig seien und sie während der ganzen Woche ihre Ware verkauften, damit hausieren gingen und christliche Pfuscher beschäftigten. Der Kaiser beauftragte nun am 21. Feber 1724 die Statthalter, den Magistraten der 3 Prager Städte und den Nebenrechten den Wortlaut der Judenprivilegien, soweit sie die jüdischen Schuster und Schuhhändler beträfen, zu übergeben und ihnen zu befehlen, die Juden in den Schranken ihrer Privilegien zu halten und jede Übertretung zu ahnden. Das Kommerzialkollegium habe die Aufgabe, von vier zu vier Wochen eine Überprüfung durchzuführen. Überdies wendet sich der Kaiser gegen den Handel der Juden an Sonn- und Feiertagen in der Judenstadt, wo das Volk von auswärts zusammenkomme und ein förmlicher Markt abgehalten werde ,38 Fernab solle dieser weder vornoch nachmittags geduldet werden. Die Durchführung der Kontrolle brachte viele Härten mit sich, die in der Judenstadt schwer empfunden wurden. Aus einem Berichte des Bürgermeisters und des Rates der Altstadt vom 7. April 1724 entnehmen wir, daß am 4. April 6 christliche Schuster-Älteste mit dem Blutschreiber und 6 Soldaten der Wache zur Kontrolle der Schuhhändler in die Judenstadt gingen und im Beisein des Judenältesten Wolf Lichtenstadt einigen Schuhhändlern ihre angeblich von Pfuschern verfertigte Ware weg- 100 44

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