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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1936-01-01 · 8 (1936) · page 100

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
8 (1936)
Date
1936-01-01
Page
– (sequence 100)
Language
German
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IRI
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liehen Bäckermeister und behaupteten dabei, die Prager Juden hätten seit undenklichen Zeiten für ihren eigenen Gebrauch das Brot gebacken. Die Statthalter gaben am 26. August 1721 dem Neustädter Hauptmann Wenzel Graf Cernin von Chudenitz, an Stelle des abwesenden Altstädter Hauptmanns, den Auftrag, die christlichen und jüdischen Bäcker vorzuladen und ihnen zu erklären, daß es den Juden unbenommen sei, für den Verbrauch der Juden in der Judenstadt das Brot zu backen. Die christlichen Bäcker müßten den Juden das abgenommene Brot bezahlen. Mit Strafandrohung solle er jedoch den Juden untersagen, nur das mindeste an Backwerken an Christen zu verkaufen. Mit dieser Entscheidung der Statthalter waren die christlichen Bäckermeister keineswegs zufrieden und richteten daher d. d. praes. 2. Oktober 1721 eine Eingabe an den Kaiser. Eingangs heben die Bäckermeister ihre Bereitwilligkeit hervor, für die Pragmatische Sanktion das Jurament abzulegen. Eine Beschwerde richten sie dann gegen die Statthalter, die sie unverhört verurteilt hätten. Die Angabe der Juden, sie hätten seit undenklichen Zeiten Brot gebacken, sei unwahr, da dies stets ausschließlich Sache der Christen gewesen sei. Den Prager Juden könne das Brotbacken nicht erlaubt werden, weil sie in dichten Massen in Häusern aus Lehm und Holz nebeneinander wohnen, wodurch auch jedes Jahr in der Judenstadt die vielen Brände entstünden. Durch das zum Brotbacken erforderliche starke Feuer läge bald die ganze Stadt in Feuer und Asche. Die Juden pflegen das Wasser, das Brot, sogar die Luft zu vergiften, um einen großen Teil der Christenheit zu töten, weswegen sie auch aus vielen Ländern vertrieben worden seien. So berichte auch der böhmische Geschichtsschreiber Bartholomäus Paprocky in seinem Diadochus de successione Regum et Statuum, folio 234 et 235, Art. 42, daß im Jahre 1161 die Juden das Wasser, das Brot und Futter vergiftet hätten, ebenso wollten sie König Wladislav töten, weswegen auch 86 Juden an einem Tage lebendig verbrannt worden seien. Mit der Erlaubnis zum Brotbacken würde man den Juden auch die Mittel zum Morden der Christen in Händen geben. Das Verbot der Statthalter, Judenbrot an Christen zu verkaufen, sei illusorisch, weil nicht jede Judenhöklerin bewacht werden könne, auch würde eine große Anzahl von Christen, die bei den Juden esse und trinke, somit von ihnen abhängig sei, das Judenbrot kaufen. Die 17 christlichen Brotbäcker, die um die Judenstadt wohnen, und zwar 7 in der Karpfengasse, 5 beim heiligen Geist und 5 beim heiligen Kreuz, würden beim Weiterbestehen der jüdischen Brotbäcker den Bettelstab ergreifen müssen. Die christlichen Bäcker hätten seit jeher die Judenstadt mit Weiß- und Schwarzbrot versehen, wurde jedoch irgendwo ein jüdisches Brot bemerkt, 43 99

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