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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1936-01-01 · 8 (1936) · page 90

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
8 (1936)
Date
1936-01-01
Page
– (sequence 90)
Language
German
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IRI
…/2644300-2644311--3467-2647815
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Das Appellationstribunal fällte kein entscheidendes Urteil, sondern gab nur ein Gutachten ab, weil die zu behandelnde Angelegenheit keine rein wirtschaftliche, sondern auch eine politische Frage sei. Dieses Gutachten der Obersten Richter vom 11. Juni 1693 fiel ganz zu Gunsten der Juden aus. Damit der dem Gemeinwesen zum Nachteile gereichende Zwiespalt verhütet werde, sagt das Appellationsgericht im Gutachten, sei den Juden das Zinngießerhandwerk den jüdischen Privilegien entsprechend zu gestatten. Sie dürften daher nicht nur unausgearbeitetes Bergzinn auch außerhalb der Jahrmarktszeit nach Prag einführen, sondern dieses auch, ebenso wie die Christen, nach den allgemein geltenden Bestimmungen mit einem Zusatz von Blei in der Judenstadt verarbeiten. Die Juden sollten jedoch 1. keine christliche Gesellen, Störer und Pfuscher beschäftigen; 2. kein ausgearbeitetes Zinn außerhalb der Jahrmärkte nach Prag führen; 3. kein Zinn außerhalb der Judenstadt in den christlichen Gewölben verkaufen; 4. nicht damit in christlichen Häusern hausieren gehen, es sei denn, daß sie ein Christ in sein Haus bestelle; 5. sei den Juden strenge zu verbieten, gestohlenes Zinn wissentlich zu zerschmelzen und zu verkaufen. Dem Abraham Eidlitz solle das Zinn zurückgegeben werden. Es ist anzunehmen, daß sich die Statthalter in ihrer getroffenen Entscheidung nach diesem Gutachten gehalten haben werden. Anschließend wollen wir noch einzelne das Handwerk betreffende Vorfälle verzeichnen. Israel Baroch,81 jüdischer Matratzenmacher, beschwert sich am 1. September 1678 gegen den neugetauften Thomas Augustin, einen Verwandten, der ihm alle Arbeit, die er immer in „vornehmen Cavalier-Behausung" bekommen hätte, fortgenommen, ihn geschlagen und am Leben bedroht hätte. Am 4. September 1682 bitten die jüdischen „Knopfhölzlmacher"^ den christlichen Knöpfimachern unter Androhung einer Strafe zu verbieten, fremde Hölzimacher nach Prag zu berufen und aus anderen Orten die Hölzl anher zu bringen. Scheinbar hatten die jüdischen Knopf - hölzlmacher in Prag eine Monopolstellung eingenommen. Abraham Bassewi ersucht am 27. November 1687 um die Bewilligung zur Eröffnung einer Barbier-Stube und berief sich hiebei auf die Privilegien seines Ahnen Jakob Bassewi von Treuenberg. Jakob Isak Brandeis beschwert sich am 5. April 1691 gegen die christlichen Lohgerber in Pilsen, sie hätten ihm am Jahrmarkte 3 Stück geschnittenes Leder weggenommen und sie um einen hohen Preis verkauft. Naftali Gerstel Brandeis führt Häute von Ungarn nach Böhmen, läßt sie hier verarbeiten, um sie dann nach Sachsen zu liefern. 33 89

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