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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1936-01-01 · 8 (1936) · page 89

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
8 (1936)
Date
1936-01-01
Page
– (sequence 89)
Language
German
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IRI
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Zinn rühre von der Brandkatastrophe her, für das die christlichen Kannengießer den um ihr Habe gekommenen Leuten nur 9—10 Kreutzer geben wollten, während sie ihnen dafür 16—18 Kreutzer gegeben hätten. Die Juden verwendeten nur das mit dem Prager Meisterzeichen versehene Zinn. Die Meister verfälschten jedoch selbst das Zinn und gäben ihr Zeichen darauf, was sie beweisen könnten. Es wäre gegenüber den Juden und Christen ein Unrecht, wenn alles nicht mit der neuen Probe versehene Zinn als falsch angesehen werden möchte, da die Meister selbst dieses in Handel gebracht hätten. Schließlich ersuchen die jüdischen Zinnhändler, die Statthalter möchten eine Untersuchungskommission einsetzen. Bald darauf fügten die Zunftzinnmeister ihrem früheren Memorandum folgende Erklärung hinzu. Sie verlangen nicht die Einstellung des jüdischen Zinnhandels, nur die Auflassung ihrer Zinngewölber in den christlichen Häusern und am Tandelmarkte. Vom Lande sollten die Juden nur solches Zinn hereinbringen dürfen, das ihrer Probe entspreche. Sie würden kein Zinn verwerfen, das mit ihrer oder ihrer Vorfahren Probe versehen sei. Der Altstädter Hauptmann Heinrich Friedrich Graf von Guttenstein erhielt von der Statthalterei den Auftrag, mit Zuziehung des Altstädter Richters eine gründliche Untersuchung vorzunehmen und sich zu bemühen, den Juden zu helfen. Sollte eine Beilegung der Differenzen nicht erfolgen, solle er einen Bericht einsenden. Der Magistrat ließ die christlichen und jüdischen Zinngießer vorladen und erklärte ihnen, von jetzt ab sei beim Schmelzen 9 Pfund Zinn und 1 Pfund Blei zu verwenden. Am 16. März 1690 beschloß jedoch der Magistrat in völliger Ratssession, den Juden das Schmelzen des Zinnes zu verbieten und den Verkauf auf die Judenstadt zu beschränken, da die jüdischen Zinngießer den vielfältigen Zinndiebereien Unterschleife gäben. Der Altstädter Hauptmann gab den erbetenen Bericht ganz im Sinne des Magistrates ab. Bevor noch dieser Streitfall erledigt worden war, ereignete sich ein zweiter Zwischenfall: Der Prager Jude Abraham Eidlitz 80a ließ sich aus Komotau außerhalb der Jahrmarktszeit Zinn bringen, das bei der Untersuchung die Meisterprobe nicht bestand. Der Altstädter Magistrat konfiszierte daraufhin das Zinn und übergab es den Zunftmeistern, obwohl Abraham Eidlitz behauptete, dieses von christlichen Meistern als richtiges Zinn gekauft zu haben. Die Statthalter vertraten nun den Standpunkt, bis zur Entscheidung des AppeUationstribunals, dem die ganze Streitfall mit den Zinngießern vorgelegt worden war, könne dem Abraham Eidlitz gegen eine Kaution das Zinn zurückgegeben werden, um ihn vor einem völligen Ruin zu retten. Als nun Eidlitz sein Haus als Kaution zur Verfügung stellte, erhielt er einen Teil seines Zinnes zurück. 88 32

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