Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 8 (1936)
- Date
- 1936-01-01
- Page
- – (sequence 88)
- Language
- German
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g) Die Zinngießer. Zumindest seit Beginn des XVI. Jahrhunderts haben sich die Prager Juden als Zinn- und Kannengießer betätigt. Sie durften zwar ihre Ware nicht in die Christenhäuser tragen oder damit hausieren gehen, sie konnten sie jedoch scheinbar an öffentlichen Jahrmärkten verkaufen. In der christlichen Zunftordnung vom Jahre 1509 wird jede Kannengießerware an Jahrmärkten zu verkaufen erlaubt, wenn sie vorher von den Zunftmeistern auf ihre Brauchbarkeit untersucht worden sei. Der von uns erwähnte Prager Jude Vlach wurde von den Zunftmeistern im Jahre 1534 nur deswegen bestraft, weil er mit der Ware hausieren ging und diese als unbrauchbar bezeichnet worden war. Durch die Judenprivilegien im Dreißigjährigen Krieg stand den Juden das Zinnwarenhandwerk und Handel offen. Erst im Jahre 1690 kam es zu folgenden Zwischenfällen. „Die Ältesten geschworene Zech- und andere Meister des Zinngießerhandwerkes aller drei Prager Städte" brachten beim Altstädter Magistrat folgende Beschwerdepunkte gegen die Prager Juden vor: 1. Die Juden verwenden schlechtes, fremdes Zinn, worauf die Prager Zunftprobe eingeprägt sei. 2. Sie schmelzen das von den Prager Meistern stammende Zinn und vermengen es mit Blei. 3. An allen in den letzten Jahren vorgekommenen Diebstählen hätten die Juden schuld, weil sie jede Diebsware aufkaufen. Hätten jedoch die Zunftmeister das alleinige Recht zum Zinneinkauf, würden sie die Diebe gleich anzeigen. 4. Die Judenstörer verkaufen das Zinn beim „Goldenen Angesicht", „Goldenen Straußen", „Weißen Rosen" und beim „Heiligen Grießmüller". In der Eisengasse hätten die Juden in einem Gewölbe über 100 Zentner geschmolzenes Zinn, welches sie verarbeiten wollen. 5. Die Zunftmeister könnten das vom Oberamte in Schlacken wert erkaufte Zinn nicht anbringen, weil die Juden ihr verfälschtes Zinn um einen Spottpreis verkaufen. Um den Betrug der Juden und der Landmeister zu verhindern, hätten sie, berichten die Zinngießer, beschlossen, vom Jahre 1690 an eine neue Zinnprobe einzuführen und das mit der alten Probe versehene Zinn als falsch zu erklären. Die Geschäfte der Juden sollten gesperrt und die bei Christen hausierenden Juden mit Arrest belegt werden. In ihrer Gegenäußerung bestreiten die jüdischen Zinnhändler, fremdes Zinn zu verwenden oder damit hausieren zu gehen. Sie verwahren sich gegen die Beschuldigung der Beihilfe zum Diebstahl seitens der „Kandlgießer", die hiezu keinen einzigen konkreten Fall nennen könnten, und verlangen dafür die billigmäßige Satisfaktion. In der Christenstadt besäßen sie keine Gewölber, infolge der Feuersbrunst halten sie sich dort nur vorübergehend mit Bewilligung der Behörden auf. Das vorhandene 31 87