Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 8 (1936)
- Date
- 1936-01-01
- Page
- – (sequence 87)
- Language
- German
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Dagegen behaupteten die Strumpfstrickermeister in ihrer Gegenschrift vom 27. September 1677 an die Hauptleute des Pilsner Kreises, die Juden verkaufen zum Schaden des gemeinen Pöbels unbrauchbare, von Pfuschern verfertigte Ware, was sie nicht gestatten könnten. In ihren Privilegien sei von den Juden keine Rede, weshalb ihnen das Handeln mit Strumpfstrickwaren nur in dem Falle erlaubt sei, wenn sie von den eigenen Zunftmeistern stammende Ware auf die Jahrmärkte brächten und dort verkauften. Aus den vorhandenen Akten geht hervor, daß dieser Streit mit den Pilsner Strumpfstrickern am 15. Oktober 1687 noch andauerte. f) Die Tuchscherer (Tuchhändler). Eine bedeutende Erwerbsquelle für die Prager Juden war der Tuchhandel. Sie bezogen zumeist Reichenberger Tuch, das für die jüdischen Kaufleute seit jeher zum „Ungelt", später in das Altstädter Wirtshaus „Zum goldenen Storch" gebracht wurde. Eine Änderung dieser alten Gepflogenheit wollte das Altstädter Sechsherrenamt am 26. Jänner 1682 herbeiführen. Zu diesem Zwecke berief es den Prager Juden Hirschl Jonas Pohlin, den Unterhändler zwischen den Prager jüdischen Kaufleuten und den Reichenberger Tuchmachern, und trug ihm unter Androhung einer strengen Strafe auf, fernab das Reichenberger Tuch nur zum Altstädter „Kotzen" zum Verkaufe bringen zu lassen. Aus einer Eingabe der jüdischen Tuchhändler vom 29. Jänner 1682 ist die Ursache dieser neuen Maßnahme zu ersehen. Bis zur Pestseuche im Jahre 1680 hatten nämlich die Prager christlichen Tuchscherer nicht mit Tuch und Wolle gehandelt. Erst nach dieser Zeit hatten sich einige christliche Tuchscherer am Kotzen Tuchläden aufgemacht und trieben einen Tuch- und Wollhandel. Um sich nun von dem hereinkommenden Tuche gleich das Beste aussuchen zu können, bewirkten sie beim Altstädter Sechsherrenamt die erlassene Verfügung. Die jüdischen Tuchhändler beschwerten sich dagegen, da ihnen die christlichen Tuchscherer in ihren Häusern nur das minderwertige Tuch übrigließen. Es möchte bei der bisherigen Observanz bleiben, um auch weiterhin die hohe Kontribution aufbringen zu können. Die böhmische Kammer ordnete sogleich eine Untersuchung an, damit „die Kontribution keinen Eintrag" erleide. Am 7. März 1682 traf sie folgende Entscheidung: Das Tuch solle sowohl zum Kotzen als auch an eine von den Juden gewünschte Stelle gebracht werden, damit aber keine „Unterschleife" geschehe, solle die Ware von einem Zunftmeister und einem Vertreter des Sechsherrenamtes stets geprüft werden. 86 30