Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 8 (1936)
- Date
- 1936-01-01
- Page
- – (sequence 85)
- Language
- German
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der Altstädter Zunftältesten ein, die sich trotz Ermahnungen und Zureden zur Zurückgabe der abgenommenen Schuhe nicht entschließen wollen. Ein ausdrücklicher Befehl sei hiezu nochmals notwendig. Am 12. Juni 1688 erging von den Statthaltern der erwünschte abermalige Befehl, dem dann Folge geleistet wurde. d) Die Glaser. Die Glaserhandwerker der Prager Juden fanden schon frühzeitig in den adeligen Häusern auf der Kleinseite vielfache Beschäftigung. Die christlichen Glasermeister verfolgten dies mit Mißgunst und als sie ihre Zunftartikel erhielten, nahmen sie auch folgende Punkte gegen die Juden auf: „Von einem löblichen Magistrat der königl. Kleinen Stadt Prag, denen gesambten zünftigen Glasermeistern alldorten von anno 1629 den 11. August erteilten Handwerks Privilegien oder Articulus. § 8. Ein Störer oder Jud, so mit Glas handelt, hausieren oder Glas in Häusern herumbtragen wollte, soll allhier nicht passiert, noch gestattet werden, er sei denn ein ehrlicher Meister, eines ehrlichen Meisters Wittib oder eines Meisters Kinder und Nachkommen. § 10. Wenn ein Glaser, er sei ein Christ oder Jud, welcher dem Handwerk gebührlich nicht zugetan ist, Arbeit ergreifen würde, wie ingleichen auch die Hausierer, daß sie Glas in Häusern herumtragen, soll ihnen, mit Vorwissen des Gerichts und der Aeltesten-Meister, dergleichen Arbeit oder Hausieren-Kram hinweg genommen werden und der eine Teil dem Gericht und der andere Teil dem Handwerk zugehören." In diesem Privilegium wird allerdings nur gegen jene Juden Stellung genommen, die keine gelernten Glasermeister sind. Diese Artikel boten jedoch den christlichen Glasermeistern Handhabe genug, um gegen jede jüdische Glaserarbeit vorgehen zu können. Sie haben jedoch die jüdischen Glaser viele Jahre ihre Arbeit unbehindert verrichten lassen, was die Judenglaser mit Anerkennung hervorhoben. Differenzen entstanden im Jahre 1650, wie bereits erwähnt, in der Altstadt. Am 7. Oktober 1675 beschwerten sich die Juden gegen die Neustädter Glaser, sie hätten ihnen alles weggenommen und sogar die jüdischen Meister verhaften lassen. Es dürfte hier ein äußerer, mit dem Zunftwesen nicht zusammenhängender Anlaß vorgelegen haben, wie ja häufig Angriffe christlicher Meister von einer plötzlich eingetretenen judenfeindlichen Stimmung veranlaßt worden sind. Ein energischer Befehl der Statthalter vom 6. Dezember 1675 half den Judenglasern zu ihrem Rechte. Größeren Umfang hatte das Vorgehen der Kleinseitner Glaser im Jahre 1682 gegen die Judenglaser, als diese auf der Kleinseite ihre Arbeit 84 28