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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1936-01-01 · 8 (1936) · page 83

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
8 (1936)
Date
1936-01-01
Page
– (sequence 83)
Language
German
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IRI
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Jede Partei sollte in den Schranken ihrer Privilegien gehalten werden. Die Juden schaffen mit ihrem Schuhhandel den armen Christen bei 2 bis 3 Kreutzer Nutzen ein Paar Schuhe, wofür nicht jeder einen Reichsthaler oder Gulden geben könne. Die christlichen Meister erleiden daher gar keinen Schaden. Würde man den Schuhmachern auf Einstellung des Judenschuhhandels nachgeben, möchten auch die anderen Handwerker ähnliches verlangen, wovon sollten dann die Juden ihren Unterhalt verdienen. Die Altstädter Schuster, die auf ihre Innungsprivilegien vom 30. März 1629 hinwiesen, begründeten ihre beim Altstädter Magistrat kategorisch vorgebrachte Forderung, den jüdischen Schuhhandel zu verbieten, damit, daß diese Schuhhändler ihre Stiefel und Schuhe bei den zahlreichen Soldaten-Störern und anderen Pfuschern, die in den Freihäusern bei Prag wohnen, verfertigen lassen. Die Juden brächten diese Ware verstohlener Weise in Fässern und in Säcken vom Land herein. Die Schuhe sehen zwar äußerlich schön aus, seien jedoch unbrauchbar und die kaufenden Bürger, Soldaten und Bauersleute werden damit betrogen. Damit den Käufern und den christlichen Meistern kein Schaden geschehe, sollte der Schuhhandel verboten werden. Um aber ihren Worten größeren Nachdruck zu verleihen drangen sie mit großem Tumult in die Judenstadt ein und plünderten die jüdischen Schuhgeschäfte. Bald darauf teilte der Altstädter Magistrat der Judengemeinde mit, daß diejenigen Juden, die keine gelernte Schuster seien, auch mit Schuhen nicht handeln dürften. Die Judenältesten verlangten daraufhin, den Schuhhändlern den freien Handel zu gestatten und sie bei ihren Privilegien zu schützen. Die christlichen Schuhmeister seien in ihren Eigenmächtigkeiten zu verhindern, damit sie nicht uneinbringlichen Schaden stiften und jede Kontributionsleistung unmöglich machten. Der Altstädter Hauptmann Johann Wentzel Graf von Kolowrat wurde nun beauftragt, die Streitigkeiten zu schlichten. Über seinen Auftrag lud am 30. März 1678 der Altstädter Richter die Ältesten der christlichen und jüdischen Schusterzunft, ebenso die jüdischen Schuhhändler zu sich, um ihren Standpunkt darzulegen. Der richterlichen Vorladung leisteten jedoch von den gegen 30 Prager jüd. Schustern nur 6 und von den über 30 jüd. Schuhhändlern nur 3 Folge. Die Zunftschuster wandten sich gegen die Pfuscherei, die durch den jüdischen Schuhhandel gefördert werde. Dieser bedeute ihren Ruin und ihr Verderben. Auf die Frage des Altstädter Richters, ob die jüdischen Schuhmacher mit dem jüdischen Schuhhandel einverstanden seien, antwortete der Älteste Schemaje Popper, der jüdische Schuhhandel hätte erst vor 14 bis 15 Jahren begonnen, die jüdischen Schuster könnten sich durch 82 26

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