Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 8 (1936)
- Date
- 1936-01-01
- Page
- – (sequence 82)
- Language
- German
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Allenfalls seien ihnen ihre Privilegien um 20 Jahre früher erteilt worden, als die Juden das ihrige von Rudolf II. erworben haben. Ihre Zunftordnung sei ihnen nicht als eine Begnadigung, sondern als eine Gerechtigkeit gegeben worden. Würde man den Juden das Handwerk frei ausführen lassen, hätten ihre Privilegien keinen „Effekt". Der langwierige Streit fand durch ein Gutachten der Appellationskammer sein vorläufiges Ende. Nach Darlegung der von beiden Parteien vertretenen Standpunkte weist die Appellationskammer auf ihre in derselben Angelegenheit abgegebenen Gutachten vom Jahre 1647 und 1679, nach denen die Juden in der Ausübung ihres Handwerkes bei ihren Privilegien zu schützen seien. Weil jedoch der Kaiser bei der neuerlichen Konfirmation der christlichen Zunftprivilegien i. J. 1681 das Kürschnerhandwerk der Juden nicht erwähne und sich beide Parteien auf ihre Privilegien berufen, so stehe es allein dem Kaiser zu, die Privilegien zu interpretieren und die Entscheidung darüber zu treffen. Bis zur durchgeführten Entscheidung aber seien — nach Ansicht des Präsidenten und der Räte des Appellationsgerichtes — die jüdischen Kürschner bei ihren Privilegien zu schützen, ebenso wie sie bei jeder Übertretung mit einer entsprechenden Strafe belegt werden müßten. c) Die Schuster. Das Schusterhandwerk wurde schon frühzeitig von den Juden gepflegt, ohne daß sich weitgehende Zwischenfälle mit den christlichen Schustern ergeben hätten. Als jedoch bald nach Beendigung des Dreißigjährigen Krieges der Schuhhandel rasch emporkam und die jüdischen Schuhhändler massenhaft Schuhe fürs Lager anfertigen ließen und diese auch Absatz fanden, begann auch hier ein scharfer Konkurrenzkampf einzusetzen. Die christlichen Schuhmacher überfielen wiederholt die jüdischen Zunftgenossen in ihren Häusern und nahmen ihnen alle Werkzeuge und die vorhandene Ware fort. Ein Einschreiten der Statthalter bei einem solchen Vorfalle ist uns vom 18. August 1662 bekannt. Über Vorsprache der Judenältesten beauftragten sie den Bürgermeister und den Rat der Altstadt, die Juden in solchen Fällen gegenüber den christlichen Schuster und Kupferschmiede in Schutz zu nehmen. Mit der fortschreitenden Entwicklung der Schuhfabrikation nahmen auch die Differenzen zu und die Überfälle auf jüdische Schuster und Schuhgeschäfte häuften sich. Die Schuhmacherzunft forderte energisch die Einstellung der jüdischen Schuhgeschäfte. Am 29. März 1677 erhoben die Judenältesten bei den Statthaltern Beschwerde gegen diese Forderung der christlichen Schusterzunft, die damit den jüdischen Privilegien eine Interpretion zu geben versuchen, was allein dem Kaiser zustünde. 25 81