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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1936-01-01 · 8 (1936) · page 80

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
8 (1936)
Date
1936-01-01
Page
– (sequence 80)
Language
German
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IRI
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halterei-Dekreten gestattet sei. Gestützt auf diese Privilegien begann Manele Taussig, ohne einen Bescheid abzuwarten, Seifen zu produzieren. Drohungen seitens der Seifensiedermeister veranlaßten ihn, am 7. September 1687 den Kaiser um Bewilligung zur Ausübung seines erlernten Handwerkes und um Schutz gegenüber den bürgerlichen Zunftmeistern zu bitten. Der Kaiser gab sogleich Auftrag, die Seifensiedermeister und die zuständigen Behörden darüber zu vernehmen und ihm Bericht zu erstatten. Die Appellationskammer und die Statthalter gaben ihren Bericht im Sinne der Seifensieder auf ein Verbot ab. Darauf wies der Kaiser am 12. Dezember 1691 den Manele Taussig mit seinem Gesuche ab. Somit blieb die Seifen- und Kerzenerzeugung ein rein christliches Gewerbe. b) Die Kürschner. Die jüdischen Kürschner und Rauchwarenhändler haben, nach den zu ihren Gunsten erledigten Feindseligkeiten der bürgerlichen Zunftmeister am Ende des XVI. Jahrhunderts, ihr Handwerk und Gewerbe, wenn auch oft nicht ungestört, weiterhin ausüben können. Erst als die judenfeindliche Strömung innerhalb der christlichen Zünfte im letzten Drittel des XVII. Jahrhunderts die heftigsten Formen annahm, lebte der alte Streit wieder auf und die christliche Kürschnerzunft erstrebte die gänzliche Einstellung des jüdischen Kürschnerhandwerkes und Gewerbes , worin sie natürlich von der Altstädter Stadtobrigkeit tatkräftig unterstützt wurde. Der erste wiederauflebende Streit wurde zunächst durch ein Gutachten des Appellationsgerichtes im Jahre 1679 beigelegt, das für den Schutz des jüdischen Kürschnergewerbes eintrat. Als jedoch Kaiser Leopold I. am 21. Jänner 1681 der Kürschnergilde ihre Privilegien erneuerte, ohne dabei die erlaubte Handwerkstätigkeit der Juden besonders zu erwähnen, legten dies die Zunftältesten zu ihren Gunsten aus und der Kampf begann erneut aufzulodern. Am Freitag den 8. Mai 1682 ließ der Altstädter Magistrat die jüdischen Kürschner und Rauchwarenhändler vorladen und teilte ihnen im Beisein der christlichen Kürschnerzunftältesten mit, daß sie von nun ab ihr Handwerk und ihren Handel gänzlich einzustellen hätten. Gleich wrandten sich die jüdischen Kürschner und Rauchwarenhändler an die Judenältesten und baten sie als ihre vorgesetzte Obrigkeit, bei den Behörden gegen diese Gesetzwidrigkeit Schritte zu unternehmen, da sie mit ihren Weibern und Kindern ohne Nahrung bleiben und ihre Kontributionsleistung einstellen müßten. Die Judenältesten schritten am 14. Mai bei den Statthaltern dagegen ein und baten sie, unter Berufung auf ihre Privilegien, um ihren Schutz. Schon am 15. Mai 1682 trafen die Statthalter die Verfügung, der Altstädter Hauptmann solle 23 79

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