Mannheim
Compact Memory

Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1936-01-01 · 8 (1936) · page 78

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
8 (1936)
Date
1936-01-01
Page
– (sequence 78)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2644300-2644311--3455-2647803
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Taussigs weggenommenen Inslet und der Kerzen Erkundigungen einzuziehen und beide Teile zu vernehmen. Der Altstädter Rat führte in seinem Berichte darüber aus, das Seifensieden sei für die Juden ein unerlaubtes Gewerbe. Jüdel Taussig, ein 5Öjähriger Verwandter des Mendel, der für die Waisen die Erzeugung durchführe, sei ein Fremder. Das Verbot sei auszusprechen. Das Appellationsgericht, um ein Gutachten ersucht, trat am 25. Jänner 1678 für ein Verbot des Seifensiedens durch die Juden ein, da das christliche Zunftprivilegium nach dem Inkrafttreten der jüdischen Privilegien vom Kaiser bestätigt worden sei. Zufolge dieses Gutachtens verbot auch die Statthalterei am 15. Feber 1678 den Juden die Ausübung des Seifenhandwerkes. Wie sehr die christlichen Seifensieder einem Juden nicht den kärglichsten Gewinn beim Verkaufe ihrer eigenen Erzeugnisse gönnten, zeigt ein Vorfall, der sich am 9. Dezember 1686 ereignete. Wolf Pan, ein Prager Jude, verkaufte in seinem Laden an Juden die von christlichen Meistern der Altstadt erstandenen Kerzen. Ohne ihn vorher vorzuladen, drangen, angeblich über Befehl des Bürgermeisters, der Stadtrichter, der Stadtschreiber, Seifensiedermeister und Gesindel in seinen Laden ein und trugen seine ganze darin befindliche Ware in drei Körben weg. Die Judenältesten beschwerten sich gleich bei den Statthaltern gegen diesen Vorgang und wiesen auf die Judenprivilegien hin, nach denen den Juden das Lichtziehen gestattet sei. Wolf Pan hätte trotzdem die Kerzen von christl. Meistern erkauft. Die Statthalter verfügten am 13. Jänner die Zurückgabe der entwendeten Kerzen. Als diese Verfügung keinen Erfolg hatte, reichte Wolf Pan am 21. Jänner selbst ein Gesuch bei den Statthaltern ein und wies auf den Umstand hin, daß die jüdischen Höklerinnen seit undenklichen Zeiten Lichter verkauften, ohne jemals daran gehindert worden zu sein. Am gleichen Tage gaben auch die Judenältesten abermals eine Beschwerdeschrift in dieser Angelegenheit ein. Nach den jüdischen Privilegien sei ihnen jedes erlernte Handwerk und jede ehrliche Nahrung, die ihnen nicht speziell verboten worden sei, gestattet. Wenn die christlichen Seifensieder auf ihre eigenen Privilegien hinwiesen, laut denen den Juden das Seifenhandwerk verboten sein solle, müssten sie dagegen darauf hinweisen, daß ihnen hievon nichts mitgeteilt worden sei und sie auch hievon keine Kenntnis hätten. Seit ewigen Zeiten sei der Lichterverkauf von den Juden praktiziert worden. Die christlichen Seifensieder verdienten einige tausend Gulden jährlich an den Juden. Sie kauften das Inslet sehr billig und verkaufen hingegen ein Pfund Lichter um 9 kr. Wenn ein Jude abends nach schwerer Tagesarbeit ermüdet nachhause komme, kaufe er beim Juden die von Christen erzeugten Kerzen, weil sie bei diesen nicht mehr zu erhalten 21 77

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.