Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 8 (1936)
- Date
- 1936-01-01
- Page
- – (sequence 77)
- Language
- German
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Mendel Taussig, als er Seifen und Lichter in der Prager Judenstadt erzeugte. Die christlichen Meister fielen aber ins Ghetto ein, nahmen ihm die rohe und fertige Ware, sowie alle dazugehörigen Werkzeuge weg. Über Beschwerde Mendel Taussigs und der Prager Judenältesten teilten die Statthalter am 6. September 1662 dem Rat, den Landrechtsbeisitzern und dem Hauptmann der Altstadt Wentzel Grafen von Weitzenhofen mit: Den Seifensiedern stehe es nicht frei, die den Juden erteilten Privilegien zu interpretieren, noch derlei Eigenmächtigkeiten vorzunehmen . Dem Mendel Taussig sei alles zurückzuerstatten und der Stadthauptmann solle auf die Judenprivilegien feste Hand halten. Mendel und sein Anverwandter Jüdel Taussig erhielten am 17. September 1670 vom Altstädter Magistrat einen strengen Befehl, ihr Seifenhandwerk unverzüglich einzustellen, da sie sonst in den Schachtei- Arrest geworfen werden möchten. In einer Eingabe an die Statthalter vom 12. Jänner 1671 bringen der Bürgermeister und der Rat der Altstadt zur Begründung ihres Vorgehens gegenüber den jüdischen Seifensiedern und Wachsziehern folgendes vor. Die jüdischen Privilegien hätten nur für die zur Zeit ihrer Bestätigung bereits bestehenden Handwerke Gültigkeit, keineswegs aber für die erst nachträglich entstandenen Handwerke, zu denen die erst nach dem Dreißigjährigen Kriege entstandene gewerbsmäßige Erzeugung von Seifen und Kerzen gehöre. Das Seifensieden sei den Juden trotz ihrer Privilegien selbst zu ihrem notwendigsten Unterhalte nicht erlaubt und auch deren Verkauf sei verboten. Dem Mendel Taussig wären im Jahre 1662 die weggenommenen Gegenstände erst dann zurückgegeben worden, als er sich verpflichtete, das Handwerk nicht mehr auszuüben. Jetzt fange er und der nicht aus Prag, sondern aus Rakonitz stammende Jüdel Taussig damit wieder an. Der Altstädter Rat begnügt sich aber mit diesen Feststellungen noch nicht, sondern versucht durch andere Argumente das erwünschte Verbot zu erwirken. Die Juden, führt er an, verfertigten ihre Ware aus untauglichem Material, aus verendetem Vieh, ja sie kaufen sogar vom Schinder das Inslet (Unschlitt), verbreiten dadurch einen Gestank in den Gassen und infizieren die Luft, wodurch leicht eine Seuche ausbrechen könne. Diese Ausführungen der Stadtvertreter scheinen die Statthalter von weiteren Schritten in dieser Angelegenheit abgehalten zu haben. Nach dem Tode von Mendel Taussig bat Jüdel Taussig im Namen der zurückgebliebenen unmündigen Waisen den Kaiser um die Erlaubnis der Seifenerzeugung, da sie sonst ihren Lebensunterhalt nicht finden könnten. Die Durchführung der Erzeugung sei durch Wegnahme der Materialien seitens der Meister unmöglich geworden. Kaiser Leopold I. schrieb am 23. Juli 1677 an die Statthalter, wegen des den Waisen Mendel 76 20