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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1936-01-01 · 8 (1936) · page 75

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
8 (1936)
Date
1936-01-01
Page
– (sequence 75)
Language
German
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IRI
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Als sich die Überfälle auf die jüdischen Handwerker und Kaufleute immer mehr häuften, sah sich Kaiser Ferdinand III. am 6. Juni 1651 veranlaßt, an die Statthalter einen strengen Befehl ergehen zu lassen, die Juden unbedingt bei dem Erwerb ihrer Nahrung zu schützen. Die den Juden erteilten Privilegien seien ohnehin soweit restringiert worden, daß die Juden dadurch nur ihren notdürftigen Unterhalt, sowie die ihnen auferlegten Steuer-Schuldigkeiten aufbringen könnten, ohne aber jemandem zum Schaden zu gereichen. Keiner habe das Recht, sich gegen die Privilegien zu beschweren, viel weniger darüber zu disputieren, ,,oder uns in derlei Concessionibus einig Ziel und Maß vorzuschreiben". Die Statthalter dürfen es nicht gestatten, daß den Juden in ihrem ehrlichen Gewerbe und „Hantierung", die ihnen nicht verboten worden seien, „zu Verschimpfung unserer Kais. Königl. Autorität und Hoheit" ein Schaden zugefügt werde, sondern müßten mit aller Strenge dagegen einschreiten. Diese entschiedene Haltung Ferdinand III. in der Verurteilung aller Ungesetzlichkeiten gegen die Juden hat ihre Wirkung getan, denn während seiner weiteren Regierungszeit sind die Überfälle auf Juden nur selten vorgekommen. III. DIE ZÜNFTE IN DER 2. HÄLFTE DES XVII. JAHRHUNDERTS. Das christliche Zunftwesen stellte ein Monopol für die Ausübung des Handwerkes durch die in ihrer Zunft organisierten Mitglieder dar, während die Judenprivilegien dieses Recht auch den außerhalb dieser Organisation stehenden Judenhandwerkern zusprach. Dieser Gegensatz in den Rechtsverhältnissen wurde vom Gesetzgeber durch Aufnahme von besonderen Klauseln in einigen christlichen Zunftprivilegien bezüglich der Einschränkung der jüdischen Handwerkstätigkeit noch verschärft und mußte eine dauernde Reibungsfläche zwischen den beiderseitigen Handwerksgruppen bilden. Trotzdem wäre noch ein friedliches Zusammenleben möglich gewesen, wenn die christlichen Meister auf die elementaren Lebensbedürfnisse ihrer jüdischen Genossen Rücksicht genommen und die stetige Entwicklung der Handelsmethoden in Betracht gezogen hätten. Die christlichen Zünfte machten aber für alle in Handwerkssachen eingetretene Rückschläge die Juden verantwortlich und hatten es daher vor allem auf die rücksichtslose Drosselung und Niederringung des jüdischen Handwerkes abgesehen, wodurch es zu jenen unerquicklichen Kämpfen kam, die zum Nachteile 74 18

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