Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 8 (1936)
- Date
- 1936-01-01
- Page
- – (sequence 74)
- Language
- German
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Freitag, auf den kein christlicher Feiertag falle, für Christen und Juden feilhaben. Mit der Aufsicht und Inspektion über das Judenhandwerk werde der Hauptmann und der Rat der Altstadt betraut. Sollten diese bei der von Juden verfertigten Arbeit ein „unehrbare Vorteilhaftigkeit oder Betrug" vermuten, so müßten sie zur Untersuchung ehrliche, gewissenhafte und sachverständige Meister heranziehen. Im Falle einer Verfehlung sei dem Juden die Arbeit wegzunehmen und er unnachsichtlich zu bestrafen. Das Büchsenmacher-Handwerk, ebenso das Schwertfeger-, Plattner- und andere militärische Handwerke seien den Juden gänzlich verboten. (Vergleiche Beilage V.) Dieses Handwerksprivileg stellte die christlichen und jüdischen Zünfte fast auf gleiche Stufe, was bei der Judenschaft eine große Genugtuung hervorrief, keineswegs aber bei den bürgerlichen Meistern. Diese fühlten sich durch die befürchtete Konkurrenz in ihren Rechten geschmälert und unternahmen sogleich dagegen bei den Altstädter Stadtvertretern die entsprechenden Schritte. Um aber jede unreelle Konkurrenz seitens der Juden, welche die christlichen Zünfte zu befürchten vorgaben, unmöglich zu machen, ließ der Kaiser am 8. Mai 1648 an den Altstädter Hauptmann Ferdinand Lobstinsky von Kolowrat ein Dekret ergehen, worin er ihm, dem Bürgermeister und dem Rat der Altstadt die Inspektion über das jüdische Handwerk übertrug und strenge anbefahl, die Kontrolle fleißig durchzuführen und jede sich zutragende kleinste Unzukömmlichkeit bei den Juden unnachsichtlich zu ahnden. Obwohl dadurch den dem Stadtgewerbe stets wohlgesinnten Stadtbehörden die Möglichkeit jeder beliebigen Kontrolle des jüdischen Handwerksbetriebes eingeräumt worden war, gaben sich die christlichen Meister damit nicht zufrieden, sie trachteten vielmehr durch Gewaltanwendungen die Juden zu schädigen und jede Arbeit unmöglich zu machen. Kaum waren zwei Jahre vorbei, mußten die Prager Judenältesten die Statthalter um ihren Rechtschutz ersuchen, weil die christlichen Zünfte ungeachtet aller Privilegien durch Gewaltmittel jede ehrliche Betätigung der jüdischen Meister zu stören versuchten. In ihrem Bittgesuche vom 8. August 1650 führen sie an: 1. Die Altstädter und Kleinseitner Glaser verhindern die armen Judenglaser in der Ausübung ihres Handwerkes. 2. Die Altstädter Seifensieder wollen den Juden das Lichtziehen nicht gestatten, sie überfielen die Juden, nahmen ihnen den Kessel und andere zum Lichtziehen benötigte Sachen weg. 3. Wollen die Neustädter Gerber den Juden den rohen Lederhandel nicht gestatten. Bei den früheren Beschwerden hätte ihnen der Kaiser versprochen, sie bei ihren Privilegien zu schützen, sie bäten daher, die Statthalter möchten den armen Juden bei dem schweren Erwerb ihres kärglichen Brotes beistehen. 17 73