Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 8 (1936)
- Date
- 1936-01-01
- Page
- – (sequence 70)
- Language
- German
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Diesem Übereinkommen entsprechend erteilte Ferdinand II. d. d. Wien, am 12. August 162726 den Prager Juden ein Privileg, in dem er sie „zu Beförderung ihres Nutzens und desto besserer Zusammenbringung obbemelter jährlicher Contribution" betreffs ihrer Handelstätigkeit auf allen Jahr- und Wochenmärkten des böhmischen Landes, sowie bezüglich der Maut- und Zollgebühren den christlichen Kaufleuten gleichstellte. Von ganz enormer Bedeutung aber ist die Bestimmung über das Handwerk der Juden, das jedem freistünde zu erlernen und zu betreiben. Der Wortlaut dieser Bestimmung lautet: „Da auch unter ihnen Juden ein oder das andere Handwerk lernen und begreifen wollte, so solle ihnen nicht allein dasselbe gleichfalls passiert und zugelassen sein, sondern Wir verwilligen ihnen auch solch erlernte Handwerk unter ihnen zu ihrem Nutzen frei zu üben und zu treiben und damit doch, wie sichs gebühret, ehrbar, aufrecht und redlich ihre Nahrung und Gewerb zu suchen, von denen christlichen Handwerkern und sonsten allmäniglich unverhindert". Nach dem Wortlaute dieses Privilegs war es den Prager Juden zum erstenmal gestattet, nicht nur ihr Handwerk frei auszuüben, sondern auch die von jüdischen Handwerkern verfertigte Arbeiten an die christliche Bevölkerung frei zu verkaufen. Die christlichen Zünfte waren begreiflicherweise mit diesem weitgehenden Privileg der jüdischen Handwerker nicht einverstanden und wehrten sich dagegen mit ganzer Kraft, was ihnen durch dessen nicht ganz klare Fassung umso leichter möglich war. Einige Handwerkszünfte der Prager Altstadt, denen sich auch die der Kleinseite und der Neustadt anschlössen, baten den Kaiser, daß der Wirkungskreis der jüdischen Handwerker auf das Prager Ghetto allein beschränkt werden möge, da die Juden verbotene, von christlichen Störern und Pfuschern verfertigte Waren an Christen weiterverkauften und sich dazu sogar christlicher Dienstboten bedienten. Dieses verursache den eigenen Zünften einen umso größeren Schaden, als die Juden ohnehin schon ihre Waren zu einem billigeren Preise absetzten. Durch vielfache, auch tätliche Angriffe der christlichen Meister sahen sich die Prager Juden auch selbst genötigt, an den Kaiser bittlich heranzutreten, eine Resolution mit der ausdrücklichen Erklärung zu erlassen, daß die Juden ihre Handwerkserzeugnisse an allen Orten auch an die christliche Kundschaft verkaufen dürften. Nach langem Schriftwechsel nahm Ferdinand II. in einem Dekrete vom 17. Juni 1635 an die Statthalter gegen die von den Juden beschäftigten Pfuscher, ebenso gegen die bei den Juden sich aufhaltenden christlichen Dienstboten Stellung. In diesem Dekrete erwähnt auch der Kaiser, daß das den Juden in Bezug auf das Handwerk erteilte Privileg sich nur auf die Deckung des jüdischen Bedarfes beziehe. Diese 13 69