Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 8 (1936)
- Date
- 1936-01-01
- Page
- – (sequence 68)
- Language
- German
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Ältesten dieser beiden Zünfte sollen binnen zwei Wochen bestimmte Meister namhaft machen, die bereit wären, den Juden gegen entsprechende Bezahlung ihre Arbeiten zu verrichten. Dagegen dürfen die Kürschner den Juden beim Verkaufe von Fellwaren und Futter keinerlei Hindernisse in den Weg legen. Auch das polnische Futter, das nach Angabe der Zunftmeister zwar nicht so gut, aber billiger als das hiesige sei, mögen die Juden mit Rücksicht auf die ärmeren Schichten der christlichen Bevölkerung unverwehrt verkaufen, ebenso die fertigen Schürzen und Mützen. Es solle jedoch nicht geduldet werden, daß die Juden diese Sachen zum Verkaufe selbst erzeugten und dadurch das Kürschnergewerbe beeinträchtigten. Ferner dürfen die Juden keine gestohlene Sachen, um sie unkenntlich zu machen, verarbeiten lassen. (Vergleiche Beilage IV.) Diese Entscheidung Rudolfs II. stellt eine Kompromißlösung dar. Die christlichen Zünfte sollten nicht um ihre Arbeit, die Juden nicht um den Gewinn ihres Handels gebracht werden. Die bürgerlichen Zunftmeister waren mit dieser Lösung keineswegs einverstanden, weil sie den Verkaufsgewinn ihrer Handwerkserzeugnisse selbst einstecken wollten. Für die Juden hatte diese kaiserliche Resolution eine Schädigung ihrer jüdischen Handwerker zur Folge und machte sie ganz von dem Wohlwollen der christlichen Meister abhängig. Der erwünschte Friede war dadurch noch lange nicht hergestellt. Bald darauf beschuldigte die Kürschnerinnung die Juden, sie würden ihre Fellsachen mit Hilfe von Kommissionären verkaufen. Rudolf II. befiehlt nun am 30. Jänner 1596, der Altstädter Richter solle den Juden einstweilen den Verkauf dieser Waren verbieten, bis die Kommission in dieser Sache beschließen würde. Dieser neuerliche Streit ist zu Gunsten der Juden entschieden worden. Noch nach fast neunzig Jahren (im Jahre 1682) weisen die Kürschnermeister darauf hin, daß der Protest ihrer Vorfahren gegen diese Resolution Rudolf II. erfolglos geblieben sei. Das Verhältnis der Judenschneider zu den christlichen Schneidermeistern hat sich im Laufe der Zeit friedlich gestaltet, so daß die jüdischen Schneider im Jahre 1610 den Versuch unternahmen, in die christliche Schneiderzunft aufgenommen zu werden.21 Das Angebot enthielt für die christliche Zunft so manche Vorteile. Die jüdischen Schneider waren bereit, sich ganz den Zunftgesetzen zu unterwerfen und weiterhin keine Pfuscher im Ghetto zu dulden. Sie wollten zu diesem Zwecke in den Synagogen ausrufen lassen, niemand möge die das Schneiderhandwerk schädigenden Pfuscher bei sich beherbergen und einen jeden bei der Schneiderzunft angeben. Sie versprachen auch, Mitgliedsbeiträge der Zunftkassa zuzuführen. Für ihre Aufnahme gewannen die Juden den deutschen Zunftmeister Lukas Tanczer und den tschechischen Meister 11 67