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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1936-01-01 · 8 (1936) · page 67

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
8 (1936)
Date
1936-01-01
Page
– (sequence 67)
Language
German
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IRI
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Kaiser Rudolf sah aber diese Klagen als unbegründet an und trägt den Prager Zünften am 27. Oktober 1588 abermals auf, den Juden bei ihrem Verkaufe von Kaufmannswaren auf Elle und Gewicht, ebenso von Rauchwaren und Kleidern keine Hindernisse zu bereiten. Es sei hier auf ein kaiserliches Dekret aus dem Jahre 1587 verwiesen, aus dem hervorgeht, daß die Juden auf den Prager Jahrmärkten ihren Platz neben den Fremden zugewiesen erhalten haben. Die christliche Kaufmannschaft, Kürschner- und Schneiderzunft richtet unaufhörlich wegen Beeinträchtigung ihres Gewerbes durch die Juden Beschwerde über Beschwerde an den Kaiser. Dieser verwirft jedoch diese Beschwerden in einem Dekrete d. d. Wien den 16. August 1593 und befiehlt ihnen, die Juden bis zu seiner Ankunft in Böhmen unbehelligt zu lassen und ihnen keine Schwierigkeiten zu machen. Die Prager Judenältesten wenden sich im Feber 1595 wieder in einem Bittgesuch an den Kaiser. Obwohl die Verhandlungen über die Klagen der christlichen Zünfte von den verordneten Kommissären beendet wären, sei doch noch keine Entscheidung getroffen worden. Die Prager Zünfte wollten den ganzen Handel allein führen und die Juden sollten davon entgegen ihren Privilegien und Begnadigungen ganz ausgeschaltet werden. Wenn das Verbot des jüdischen Handels erlassen werden möchte, würden die Einkünfte aus den Judensteuern, Ungelt und Zöllen beträchtlich sinken, die Stände, Stadt- und Landleute stark geschädigt werden und ein Mangel an allen möglichen Waren im Lande eintreten. Die Juden bitten daher den Kaiser, er möge sich der armen Juden annehmen und sie vor ihren bösen Feinden beschützen. Unterdessen waren die Kürschner- und Schneidermeister nicht untätig, sie wandten sich an den Vorsitzenden der Kommission Nikolaus von Lobkowitz, der Hauptmann der Alt- und Neustadt war, damit er ihre Sache vertrete und sich auch durch Hertwig Zejdlitz von Schönfeld beim Vicekanzler verwende, daß die Entscheidung des Kaisers zu ihren Gunsten ausfalle und sie ihr Handwerk ohne Beeinträchtigung der Juden betreiben könnten. Den Juden aber drohten sie mit dem Verluste jeder Erwerbsmöglichkeit, wenn sie sich ihren Anordnungen nicht fügen sollten. Nach Angabe der christlichen Schneidermeister vom 10. März 1595 sei bereits zwischen ihnen und den Juden ein Übereinkommen getroffen worden.19 Die Entscheidung in diesem langwierigen Streite fällte Kaiser Rudolf IL am 26. Mai 1595.20 Die kaiserliche Resolution setzt folgende Ordnung fest: Die Juden dürfen auch weiterhin Fellware und Kleider verkaufen, das Nähen und Füttern dieser Kleider sollen sie jedoch nicht durch Stöllner oder andere unbefugte Kürschner und Schneider, sondern durch die Prager Kürschner- und Schneidermeister besorgen lassen. Die 66 10

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