Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 8 (1936)
- Date
- 1936-01-01
- Page
- – (sequence 66)
- Language
- German
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Schlosse das Goldschmiedhandwerk ohne Verhinderung seitens der Zechmeister und der Meister dieses Handwerkes oder seitens der Prager Juden frei zu betreiben.16 Am 14. Mai 1586 erteilte Kaiser Rudolf II. dem Jakob Goldscheider, einem Juden der Prager Altstadt, die Erlaubnis, ebenso wie sein verstorbener Vater Isak Goldscheider, mit seinen Brüdern das Goldschmiedegewerbe in Prag und in den von Juden bewohnten königlichen Städten frei ohne jedes Hindernis auszuüben und auch Gesellen zu halten. Ähnliche Privilegien durfte die Juden auch in anderen Handwerksberufen erhalten haben ,17 Auf dem Ende 1586 in Prag abgehaltenen böhm. Landtag, der einige Beschlüsse über zu entrichtende Steuer gefaßt hat, wird der Verkauf „von Zobeln und Luchsfutter, so also von Christen oder Juden verkauft wirdet" erwähnt, woraus zu ersehen ist, daß deren Verkauf den Juden selbstverständlich freistand ,18 Unterdessen waren die Streitfälle zwischen den christlichen und jüdischen Gewerbsleuten an der Tagesordnung, jede der streitenden Parteien berief sich auf die ihr erteilten Privilegien und glaubte, im Rechte zu sein. Um diese fortwährende Streitfragen einer Lösung zuzuführen, ernannte Rudolf II. am 16. Juli 1586 eine fünfgliedrige Kommission mit Nikolaus von Lobkowitz, Hauptmann der Prager Alt- und Neustadt, an der Spitze, welche nach Anhörung der bürgerlichen Zünfte und der Prager Juden die Rechtslage untersuchen und die Angelegenheit zur beiderseitigen Zufriedenheit erledigen sollte. Die Ernennung der Untersuchungskommission hinderte die Prager Schneider und Kürschner nicht, den Juden in ihrem Erwerbe große Hindernisse zu machen, sie zu überfallen und ihnen ihre Waren wegzunehmen, worüber sich dann die Juden beim Kaiser beschwerten. Im Namen des Kaisers erließ die böhmische Hofkanzlei in Prag an den Richter, Bürgermeister und die Schöffen der Prager Altstadt einen Befehl, bei den bürgerlichen Gewerbsleuten unverzüglich die Verfügung zu treffen, den Juden bis zur Erledigung der Kommission in ihren Geschäften keine Hindernisse zu bereiten, sondern sie in Ruhe leben zu lassen, die weggenommenen Waren seien ihnen zurückzugeben. Die Kürschner und Schneiderzunft legte daraufhin ihre Klagen gegen die Juden dem Kaiser vor. Ausländer und Pfuscher verrichten ihre Arbeiten in den Herrenhäusern, die von ihren Privilegien ausgenommen seien. Die Juden hielten daselbst ihre Arbeiter und „eine nicht kleine Anzahl jüdischer Lehrlinge", wo sie für die Juden alles arbeiten. Da diese Herrenhäuser nicht dem Stadtrechte unterstehen, hätten sie kein Recht, dort dagegen einzuschreiten. Sie erhalten Dekrete und mit den Dekreten verteidigen sie ihre Ansprüche und gehen gegen ihre Zunftordnung vor. Sie bitten daher, sie bei ihren Privilegien zu schützen. 9 65