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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1936-01-01 · 8 (1936) · page 65

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
8 (1936)
Date
1936-01-01
Page
– (sequence 65)
Language
German
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und Handelswaren auf Elle und Gewicht, als auch Fellsachen und Kleider verkaufen. Die Juden müßten jedoch richtiges Gewicht und Maß und gute Handelsware geben, sowie die gebührenden Abgaben und Zoll entrichten. (Vergleiche Beilage III.) Die Prager Kürschner gaben sich jedoch mit dem vom Kaiser den Juden erlaubten Verkauf von Rauchwaren nicht zufrieden, sie beschwerten sich bald über die Juden, daß sie alle Arten von Fellen und Häuten aufkauften, sie verarbeiteten und in ihren Kellern, Kramläden und Häusern aufbewahren und sie zum großen Schaden des Kürschnergewerbes und zum Nachteil der den Prager Bürgern erteilten Privilegien frei verkauften. Diese Beschwerde veranlaßte den Kaiser zu einer Verordnung vom 10. Jänner 1581, darauf strenge zu achten, daß sich die Juden ihren Privilegien entsprechend verhalten sollten, wie er dies auch von der Kürschnerzunft verlange. Den Kürschnern schlössen sich auch die christlichen Schneider und Kaufleute im Kampfe gegen den Handel und das Gewerbe der Juden an und versuchten dabei, den Juden alle möglichen Hindernisse in den Weg zu legen. In einer Eingabe an den Kaiser schildern die Prager Judenältesten die unausgesetzten Angriffe dieser Zünfte, wie schwer es sei, die Anschläge ihrer Mißgönner zu vereiteln und welche ungeheure Arbeit und Mühe sie aufwenden müßten, um ihre Frauen und Kinder ernähren zu können. „Dieweil wir Arme sonst keine Klag nit haben" und sie auf die Gerechtigkeit des Kaisers vertrauen, bitten sie ihn, an die Landes- Offiziere, Appellation und an den Rat der Altstadt einen Befehl ergehen zu lassen, damit sie die Kaufleute, Schneider und Kürschner ernstlich beauftragen, mit ihren Anschlägen bis zur Ankunft des Kaisers in Prag aufzuhören. Der Kaiser, den sie als „ein Liebhaber der Gerechtigkeit" bezeichnen, werde dann von den aus Mißgunst und Neid erfolgten Gewalttaten und von ihrem unbilligen Verlangen erfahren. Dieser Bitte entsprechend, ordnete der Kaiser im Jahre 1583 von Wien aus an, daß die Juden bis zu seiner Ankunft in Prag in ihrem Handel und Gewerbe nicht behindert werden sollten. Ein ähnliches Dekret erließ der Kaiser am 13. September 1585, welches die böhm. Kanzlei am 5. Oktober 1585 den Bürgermeistern der drei Prager Städte in Erinnerung brachte. Am 11. Juli 1584 erläßt Rudolf II. einen Befehl, die Juden der Prager Altstadt dürften auf allen Jahr- und freien Märkten der königlichen Städte, mit Ausnahme der Bergstädte, ihre Gewerbs- und Handelsartikel frei verkaufen, ohne daß sie jemand daran hindern sollte. Zwei für die Ausübung des jüdischen Handwerkes vielbesagende Dekrete erließ Rudolf II. Am 16. März 1677 erlaubte er dem jüdischen Goldschmied Josef de Cerui in den Prager Städten und auf dem Prager 64 8

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