Mannheim
Compact Memory

Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1936-01-01 · 8 (1936) · page 64

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
8 (1936)
Date
1936-01-01
Page
– (sequence 64)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2644300-2644311--3441-2647789
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

keiten jederzeit aufzusuchen, was weder im kaiserlichen Dekrete noch in ihren Zunftprivilegien begründet sei. Sie hätten dagegen beim königlichen Appellationsgericht ob dem Prager Schlosse Berufung eingelegt und die dafür zu zahlende Gebühr von 30 Thalern bereits beim Rat erlegt. Nach dem kaiserlichen Dekrete sei den Juden jeder Eingriff in die Handwerksprivilegien der Kürschner untersagt. Diese Privilegien beziehen sich jedoch nur auf „aufgeliederte" Rauchwaren, auf genähtes Pelzwerk und Futter, deren Einfuhr und Verkauf, außer an freien Jahrmärkten, den Juden verboten sei. Die Kürschner wollen aber dieses Verbot auch auf die mit Rauchwerk gefütterten minderwertigen Stoffe, die sie selbst niemals verarbeiten, ausdehnen, obwohl sie den Kürschnern diese Kleider zum Füttern geben und diese davon einen Nutzen ziehen. Die Judenältesten schreiben dann in ihrem Bittgesuche: „Und dieweil, allergnädigster Kaiser und Herr, wir arme Juden auch Gottes Geschöpf seiend und unsere arme Weiber und Kinder ernähren mögen, und doch kein Acker, Feld, noch Weingarten Bau, noch sonst keine bürgerliche Nahrung nicht haben, sondern uns dermaßen mit Kaufen und Verkaufen unterhalten müssen". Sie bitten daher den Kaiser flehentlich, seine Sentenz dahin zu erläutern, daß die Juden die mit Rauchwerk gefütterten Kleider zum Verkaufe machen lassen dürften. (Vergleiche Beilage IL) In Erledigung dieses Bittgesuches wendet sich der Kaiser in einem Dekrete de dato Wien am 6. Feber 1576 gegen die Verordnung des Altstädter Rates, nach der die Juden verhalten wären, den Kürschnern ihre Läden und Gewölbe zur Durchsuchung jederzeit zu öffnen. Diese Bestimmung sei für die Juden sehr drückend. Der Kaiser wende sich daher an die Altstädter Bürger, die Juden nicht zwecklos zu belästigen. Dieses war das letzte Dekret Kaiser Maximilian IL in Prager Judensachen, da er am 12. Oktober 1576 starb. Mit dem darauffolgenden Regierungsantritte Rudolf IL brach für die hartbedrängten Prager Juden ein gerechtes und freiheitlicheres Zeitalter an. Bald nach seinem Regierungsantritte bestätigte Rudolf II. den Prager und böhmischen Juden ihre alte Privilegien (am 14. Feber 1577),15 die er auch während seiner ganzen Regierungszeit getreu einhielt. Ein sehr wichtiges Dekret erließ er am 22. Oktober 1580 in Erledigung einer Beschwerde der Prager Juden. Rudolf IL anerkennt darin die bedrängte Lage der Prager Juden, die keine andere Erwerbsmöglichkeiten hätten als den Handel. Der Kaiser ordnet an, daß solange die Juden im Königreiche wohnen und sich aufhalten, sollen sie in ihrem Handel und Gewerbe weder belästigt, noch in ihren alten Rechten verkürzt werden. Ohne jedes Hindernis dürfen die Juden alle Krämer- 7 63

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.