Mannheim
Compact Memory

Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1936-01-01 · 8 (1936) · page 63

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
8 (1936)
Date
1936-01-01
Page
– (sequence 63)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2644300-2644311--3440-2647788
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Durch die Bestätigung ihrer Privilegien ermutigt, forschten die Kürschner aus, welche Bürger und Bürgerinnen von den Juden Pelze gekauft hätten, und eines Tages schnitten sie gemeinsam mit ihren Gesellen allen Leuten die von den Juden gekauften Pelze am Rücken mit Messern auf. Die Juden ließen daraufhin keine Pelze, wohl aber mit Fell gefütterte oder verbrämte Kleider zum Verkaufe arbeiten, was ihnen nach ihren Privilegien erlaubt zu sein schien. Die Kürschnerzunft betrachtete jedoch auch dieses als einen Eingriff in ihr Gewerbe und führte darüber beim Kaiser Beschwerde. Infolge dieser Beschwerde verbietet Kaiser Maximilian II. im Jahre 1575 den Juden unter Hinweis auf die Zunftprivilegien jeden Eingriff in die Rechte der Kürschnerinnung unter Androhung von Strafen, die in den Privilegien vorgesehen sind. Die Kürschnermeister ließen nunmehr die Prager Judenältesten vor den Altstädter Magistrat vorladen, wo ihnen das kaiserliche Dekret vorgelesen wurde. Der Bürgermeister und der Rat der Prager Altstadt, Verfechter der Rechte des Stadtgewerbes, publizierten überdies ein „Erkenntnis", das jedem Kürschnermeister das Recht einräumte, jederzeit den Laden und die Werkstatt eines Juden zu kontrollieren und damit auch dessen Handelstätigkeit stark zu beschränken. Dieses Erkenntnis14 lautet in Übersetzung: Ein Erkenntnis des Herrn Bürgermeisters und Rates der Altstadt Prag zwischen den Zunftältesten des Kürschnergewerbes und den Judenältesten. Den Parteien wird nach Erwägung des Rechtes bekanntgegeben: Da von seiner Gnaden unserem allergnädigsten Herrn eine bestimmte Entscheidung zwischen den Ältesten des Kürschnergewerbes und den Judenältesten ergangen ist, wie sie sich zueinander benehmen sollten, so soll es hiebei bei den Parteien sein Bewenden haben und wenn irgendeiner der Kürschnermeister, der einen Verdacht hätte, friedlich kommen sollte und die Sachen, welche zu seinem Gewerbe gehören, entweder draußen oder in den Kellern in Augenschein nehmen wollte, so sollen die Juden, indem sie ihnen die Keller öffnen, darin nicht hinderlich sein. Das kaiserliche Dekret in Verbindung mit der Publikation des Magistrats übte auf die Prager Juden einen niederschmetternden Eindruck aus, da ihnen damit abermals die Möglichkeit zum Erwerb ihres Lebensunterhaltes genommen zu werden drohte. Die Judenältesten entschlossen sich daher, an den Kaiser, der zu dieser Zeit in Regensbuig weilte, ein ausführliches Bittgesuch einzureichen. Die Prager Judenältesten wenden sich darin gegen das Diktat des Altstädter Rates, das keinen Unterschied zwischen gefütterten und ungefütterten, noch überzogenen Kleidern mache und den Kürschnern freistelle, ihre Räumlichß2 6

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.