Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 8 (1936)
- Date
- 1936-01-01
- Page
- – (sequence 61)
- Language
- German
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Deswegen ordneten im Jahre 1515 die Schöffen der Prager Altstadt an, daß die christlichen Gewerbebeflissenen jede bei einem Juden vorgefundene neue Ware wegnehmen könnten.6 Damit gaben sich die christlichen Handwerker noch nicht zufrieden und verlangten im Jahre 1518 durch ihren Vertreter den Kürschner Kardinal die völlige Vertreibung der Juden aus Prag, was jedoch die Stadtväter ablehnten. Daß die Prager Juden bereits zu Beginn des XVI. Jahrhunderts das hebräische Buchdruckergewerbe ausübten, wäre nicht weiter verwunderlich, da es als eine rein interne jüdische Angelegenheit angesehen wurde. Das älteste aus dem Jahre 1512 erhaltene hebräische Prager Druckwerk und das aus dem Jahre 1514, das als Unikum sich im Besitze der Bibliothek der Prager jüdischen Kultusgemeinde befindet, zeigen eine solche vollendete buchtechnische Ausführung, daß auf eine bereits längst vorhandene hebräische Buchdruckerei in Prag geschlossen werden kann. Die Prager Juden übten jedoch bald auch andere Handwerke aus. Im Jahre 1525 wird der jüdische Glaser Jakob Kopimann erwähnt.7 Aus einem Berichte der Prager Kannengießerzunft vom Jahre 1534 geht hervor, daß ein Prager Jude ihre Handwerksartikel erzeugte und vertrieb. Der Jude Vlach, heißt es in diesem Berichte, habe Kannenware in und außerhalb der Prager Städte verkauft, bis ihn die Zunftmeister ausspähten, seine Ware als minderwertig erkannten und mit ihr nach den Rechten verfuhren.8 Dieser Fall scheint nicht vereinzelt dagestanden zu haben. Zu dieser Zeit wurde sogar der Plan erwogen, den Juden irgendwelche Hand Werkstätigkeit zu gestatten. Der Obersthofmeister des Königreiches Böhmen unterbreitete dem König Ferdinand I. einen Vorschlag, daß es nicht schaden möchte, wenn man den Juden irgendein Gewerbe erlauben würde („ze by nebylo skodne, aby se jim nejakä zivnost obmislila a vymerila"). Ferdinand I. antwortete ihm d. d. Insbruck den 20. Mai 1536, daß dies ohne Landtagsbeschluß nicht erledigt werden könne.9 Wenn wir auch weiter über einen solchen Beschluß nichts hören, geht doch aus dem Verzeichnis der mit oder ohne Geleitsbrief sich in Prag aufhaltenden Juden hervor, daß sie um 1546 verschiedene Handwerke ausübten.10 Wenn in diesem Verzeichnis unter verschiedenen Handwerkern der Prager Juden acht Glaser (sklenäf) und sechs Würfelmacher (kostkaf) genannt werden, kann wohl angenommen werden, daß sie dieses Handwerk nicht für das Prager Ghetto allein betätigten. Es mag sein, daß diese Freizügigkeit Ferdinand I. den Prager jüdischen Handwerkern gegenüber mit seinem Bestreben zusammenhängt, die übermäßige Macht der Zunftmeister zu brechen, wie er dies im Jahre 1547 durchzuführen beabsichtigte.11 Aissich jedoch Ferdinand I. nach jahrelangen Verhandlungen entschloß, die alten Innungsartikel fast unverändert zu bestätigen, was er von 1558 bis 1564 durchführte, 60 4