Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 8 (1936)
- Date
- 1936-01-01
- Page
- – (sequence 57)
- Language
- German
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55 Ex. 20, 7 in den Zehn Geboten. 56 Wie es scheint, war es das Achtzehngebet, das der Vorbeter hat unterbrechen müssen, in welchem die 18 Benediktionen eine Einheit bilden, die nicht unterbrochen werden darf. 57 Da der hier behandelte Vorfall sich in Schweidnitz abgespielt hat, so spricht die schlichte Logik dafür, daß der die Anfrage an Weü richtende Gemeindevorstand der der Gemeinde Schweidnitz ist, um so mehr, als wir die obrigkeitliche Anordnung über die Vertretung der jüdischen Gemeinde durch die „Vier" nur für das Herzogtum Schweidnitz kennen. Brann aber verlegt auf Grund gewisser von ihm angeführter Beweise diesen Gemeindevorstand nach Breslau, wozu er die folgenden zwei sonst durch nichts begründeten Annahmen machen muß: daß die Gemeinde Breslau die Institution des Vierer-Vorstandes nach dem Muster der Schweidnitzer Gemeinde bei sich eingeführt hat und daß Elasar in Breslau beheimatet war. Die Beweise Branns sind aber nicht so unumstößlich, daß sie die Last dieser Armahmen tragen könnten. 58 Über diese Angelegenheit vgl. Isserleins Pes. Rpp. Nr. 218—19—20. S. a. Weil Rp. Nr. 164 und Bruna Rp. Nr. 32. 59 Der Name des Mannes ist David Kuntel, der der Frau — Esther. 60 Zwischen Budweis und Neuhaus. 29 55