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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1936-01-01 · 8 (1936) · page 55

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
8 (1936)
Date
1936-01-01
Page
– (sequence 55)
Language
German
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die Ratmänner um den Eid wissen, Kussiel diesen halten muß, auch im Falle, daß die Juden ihn von ihm befreit hätten. Ii Zu welchem Zweck R. Nathan nach Nürnberg kam und was die Ursache seiner Verhaftung war, ist aus dem Responsum nicht zu ersehen. *2 Nach Grätz (VIII, 4. Ausg., S. 426f.) hat diese Synode vermutlich unmittelbar nach 1438 stattgefunden. *3 Rabbiner in Breslau, wie aus Pes. Rpp. Nr. 255—60—61 hervorgeht. S. a. Brann a. a. O. Anhang III, S. LH, Nr. 60. Isserlein (Pes. Nr. 255) nennt ihn Abram Russia, wahrscheinlich wegen seiner Abstammung aus Reussen, d. h. aus dem Ruthenenlande (Ostgalizien, Karpathorußland, Teile Ungarns und Rumäniens), das in den mittelalterlichen Responsen mit „Russia" (jos^n) bezeichnet wurde. Aus den Worten: „und da er in Deinem Bezirke wohnt" ist zu ersehen, daß der Abram in Breslau ansässig war. 15 Genannt R. Gerschom Maor ha-Gola (die Leuchte des Exils), lebte im X. und XI. Jahrhundert. Unter vielen anderen weisen und nützlichen Verordnungen schaffte er die Vielweiberei unter den Juden ab, indem er sie mit Bann belegte. 16 Zu demselben Ergebnis kam auch Isserlein (a. a. O.). Aus Rp. Nr. 128, das denselben Fall behandelt, geht aber hervor, daß andere Rabbiner gegen die rigorose Entscheidung Weils waren und meinten, daß wenigstens die bereits erteilten Scheidebriefe ihre Gültigkeit behalten sollen, da sonst ihre Besitzerinnen für ihr ganzes Leben gebunden bleiben könnten. 17 öffentlich in der Synagoge, s. u. 18 S. Rp. Nr. 28. 19 t]td J5ij5t. S. Zunz, Zur Geschichte und Literatur, S. 563. Vgl. Weil Rp. Nr. 14, wo dieser Betrag einem Pfund Silber und 6 Gulden in guter Münze. Vgl. a. Isserlein, Terumat ha-Deschen, Rp. Nr. 342. 20 Ebenfalls öffentlich in der Synagoge, s. Rp. Nr. 28. 21 Die Vermutung Branns (a. a. O. S. LXI, Nr. 6), daß dieser Vorfall identisch sein könnte mit dem bei Bruna (Nr. 264/5, Ausg. Stettin) erzählten, der nach der Korrektur Branns in Löwenberg i. Schlesien und nicht in Lemberg sich ereignete — ist irrig, schon aus dem Grunde, daß dort der Verletzte in derselben Nacht seinen Wunden erlegen ist, während hier der Verwundete erst nach vierwöchiger Krankheit verschied. 22 S. A. 9. 23 Ein Wunsch, der dem Namen der bei Verfolgungen getöteten Juden beigefügt wurde. 24 S. A. 13. 25 Mit Namen Rechl, s. u. und Pes. Rp. Nr. 255. 26 R. Pinchas, Rabbiner in Schweidnitz, später in Posen. S. über ihn Brann a. a. O. S. 88, A. 8, und Freimann a. a. O. Nr. 115. Die Vermutung Freimanns, daß dieser R. Pinchas später als Nachfolger R. Elias Rabbiner in Prag war, ist unbegründet . Der Grabstein auf dem alten jüdischen Friedhof in Prag (Liebens Gal Ed Nr. 50), der einem R. Pinchas (gest. 1495!) gewidmet ist, enthält nichts darüber, daß der Tote Rabbiner in Prag war. 27 D. h. in den Streit zwischen zwei hochstehenden Männern sich einmengen. 28 Verfaßt von Alexander Süßlein Kohen in Frankfurt a. M., hervorragendem Rabbiner der 1. Hälfte des XIV. Jahrhunderts, gestorben den Märtyrertod 1349.Wie selten die Bücher zu jener Zeit waren, zeigt die Tatsache, daß Weil dieses für die religionsgesetzliche Praxis wichtige Buch nicht besessen, sondern seinen Inhalt von anderen erfahren hat. 29 D. h. bis zu einem Pfund in Gold. In der späteren Praxis eine viel niedrigere Strafe — immerhin von einem hohen Betrag —nach Ermessen des Richters. S. Bruna Rp. Nr. 102. 30 in der Ausgabe Hanau hier fehlerhaft Nr. 133. 31 Ein im Talmud (Moed Kat. 9b) angeführter scheinbarer Fluch, der durch allegorische und witzige Deutung in einen Segen verwandelt wird. Mit dem Hause 27 53

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