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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1936-01-01 · 8 (1936) · page 54

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
8 (1936)
Date
1936-01-01
Page
– (sequence 54)
Language
German
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IRI
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ABKÜRZUNGEN Weil Responsensammlung des Jakob Weil. Pes. Pesakim u-Ketawim, 2. Teil der Responsensammlung Isserleins „Terumat ha-Deschen". Bruna Responsensammlung des Israel Bruna. ANMERKUNGEN ZUM TEXT 1 Rp. Nr. 151. 2 Rp. Nr. 52. 3 Rpp. Nr. 4 und 138. 4 S. Rp. Nr. 97, Minhagim d. Maharil, ed. Offenbach 720, fol. 113 b, und Leket Joscher I, S. 97. 5 S. Nr. 190 („Seder ha-Get"), welche die Ermächtigung eines Boten zur Überreichung eines Scheidebriefes bringt, die auf Anordnung Weils im Jahre 5204 (1444) in Erfurt ausgestellt ist. 6 Güdemann(s.u.) sagt von Weil, daß er „ein Lehrhaus in Nürnberg hielt" und beruft sich dabei auf Rp. Nr. 151. In diesem Responsum steht aber ausdrücklich, daß er, obwohl er von seinem Lehrer Jakob Mölln die Erlaubnis besaß, dort eine selbständige Jeschiba abzuhalten, davon abgesehen hat. Diesem Fehler verfiel auch Michael. Daß aber Weil mit Rücksicht auf den Rabbiner R. Salomo Kohen, der dort schon vor ihm seit vielen Jahren ansässig war, rabbinische Funktionen nicht ausüben wollte, wie Grätz behauptet, geht aus diesem Responsum nicht hervor, so daß es nicht ausgeschlossen ist, daß er, der eine Zeitlang in Nürnberg wohnte, dort auch ein Rabbineramt versehen hat. Gewißheit besitzen wir aber darüber nicht. 7 Die Nr. von 188—193 enthalten keine Responsen, sondern nur Ehescheidungs¬ und rituelle Vorschriften. 8 Aber nicht geordnet, d. h. nicht der Zeit nach. Denn während R. Abraham Kohen in Rp. 34 als verstorben erwähnt wird, ist Rp. 52 an ihn gerichtet. Auch Weils Sohn R. Josel, der die Responsensammlung erbte (s. Bruna Nr. 253), hat sie, wie ersichtlich, nicht geordnet. » Jekuthiel b. Benusch, genannt Kussiel, der reichste Jude der damaligen Gemeinde Breslau. S. über ihn Brann, Geschichte d. Juden in Schlesien, S. 101 ff. und Anhang III, S. LIII, Nr. 68. 10 Die Erklärung dieses Responsums soll nach Brann in folgender Begebenheit liegen. Kussiel wurde vom Rate der Stadt Breslau, die ihm viel Geld schuldete und von dieser Schuld frei werden wollte, zweimal in den Kerker geworfen: einmal wegen gegen ihn erhobener falscher Anschuldigungen, wobei er, um dem Gericht zu entgehen, der Stadt 800 Mark von der Schuld erließ; ein zweites Mal, als er sich über den Rat beim König von Polen, von dessen Hand er einen Friedensbrief besaß, wegen dieser Erpressung beschwerte. Vor seiner zweiten Befreiung mußte Kussiel (am 30. März 1435), an Leib und Gut bedroht, Urfehde schwören, daß er seine Klage an den König zurücknehmen und niemals wiederholen werde. Kussiel, meint Brann, frage nun bei Weil an, ob er nach dem jüdischen Gesetz verpflichtet sei, diesen ihm abgezwungenen Eid zu halten. Nach dem Wortlaut des Responsums aber handelt es sich hier gar nicht um den Eid der Urfehde, von dem die Ratmanner ja unbedingt wissen mußten, sondern um einen ganz anderen Eid, der von Kussiel Juden gegenüber, die zwischen ihm und den Ratmännern vermittelt haben, geleistet wurde und der darin bestand, daß er über die an die Ratmänner gemachten Geschenke nichts wird verlauten lassen. Es ist also möglich, daß die Ratmänner von diesem Eide nicht wußten.Was für Interesse Kussiel daran hatte, das Schweigen über die Beschenkung der Ratmänner zu brechen, wissen wir nicht. Vielleicht aber dachte er, daß durch die Weiterverbreitung der Nachrichten darüber die Sache zu Ohren des Königs kommen würde. Die Entscheidung Weils geht dahin, daß, wenn 52 26

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