Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 8 (1936)
- Date
- 1936-01-01
- Page
- – (sequence 48)
- Language
- German
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um so weniger in der Gegenwart, wo wir ihnen (d. h. den Gelehrten aus der Zeit vor den Verfolgungen) gegenüber als gering gelten, und ihr Nagel breiter war als unser Wanst (d. h. sie waren um vieles gelehrter). Und aus diesem Grunde schrieb R. J. Mölln s. A., daß man gegenwärtig die ,,Talmid-Chacham"-Vorschrift, nach welcher demjenigen, der einen Talmudgelehrten beleidigt, eine Strafe von einem Pfund in Gold40 auferlegt werden soll, auf keinen Talmudgelehrten anwendet41... Ebenso habe ich in allen Orten, die ich durchwandert habe, weder gesehen noch gehört, daß irgendein Gelehrter über irgendeinen Menschen gegen dessen Willen Recht gesprochen hat, obgleich unter ihnen Größen des Zeitalters waren, wie R. S[alman] Runkel s. A. und R. J[akob] Mölln s. A.42... Aus diesen Gründen ist es augenscheinlich, daß das strikte Recht Dir keine Macht erteilt, über irgendeinen Menschen gegen seinen Willen Recht zu sprechen, insbesondere nicht über die Gemeinde Breslau, da sie Deine Meinung nicht annehmen wollen, wie bekannt ist, daß sie an Dir keinen Gefallen finden und ebenso wie Du ihnen nicht geneigt bist, so bist auch Du ihnen nicht genehm... Und rechne ich es mir als Verdienst an, daß ich Zeit meines Lebens über keinen Menschen gegen seinen Willen ein Urteil gesprochen habe, und bin ich immer unter Anstrengung aller meiner Kräfte bestrebt, der Funktion eines Richters auszuweichen, sogar wenn beide Parteien aus freien Stücken den Wunsch äußern, daß ich sie richte. Und wenn Du meinem Rate folgen und auf mich hören willst, so sollst Du an keiner Gerichtsverhandlung der Gemeinde teilnehmen, denn Du weißt ja, daß die Urteilssprüche der gewöhnlichen Bürger und die der Gelehrten zwei Kontraste bilden... Und geziemt es dem Gelehrten, nicht in die Geschäfte der gewöhnlichen Bürger sich einzumengen, sondern sich mit der geliebten Hindin abzugeben (d. h. sich dem Thorastudium hinzugeben)... So sprach der Geringe, Jakob Weil. 8 (Rp. Nr. 150). In der Nähe von Eger wurde der Leichnam eines erschlagenen Juden aufgefunden. Agnoszierung des Erschlagenen. Was die Frage betrifft, ob der Frau des Erschlagenen die Wieder Verheiratung zu gestatten sei, enthält sich Weil der Entscheidung, da ihm die Aussagen der Zeugen nicht einwandfrei erscheinen. T. Gesegnet sei Dein Born,43 mein verschwägerter Freund, großer Mann R. Israel,44 G. m. D. b. Betreffs der unglücklichen Frau, der Aguna,45 von der Du geschrieben hast, habe ich die Sache nach allen Seiten gewendet, um für sie (die Frau) eine Erlaubnis (zur Wiederverheiratung) herauszufinden, die Sache ist mir aber nicht klar geworden___Was die Zeugenaussage des Christen betrifft, so scheint es, daß er kein absichtsloser Erzähler ist, weil er sagte, der Kommissar habe ihn gebeten, der Sache nachzugehen und zu erfor- 46 20