Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 8 (1936)
- Date
- 1936-01-01
- Page
- – (sequence 45)
- Language
- German
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T. .. .Und derjenige, der einen Mann mit einem Schwerte auf den Kopf gehauen hat, so daß der Geschlagene bettlägerig wurde, vier Wochen krank war und starb, wobei Zeugen aussagen, daß er nicht infolge dieser Schläge gestorben sei, auch daß er sich inzwischen erholt und an einem Hochzeitsmahl teilgenommen hätte, nachher aber wieder erkrankte und starb... Wenn der Täter auf mich hören will, soll er auf sich eine Buße nehmen, bestehend in Fasten und Geißelung17, und wenn er reich ist, soll er Geld spenden, dann wird ihm vergeben werden. Und habe ich bereits früher über einen Mann im Lande der Mark, der einen alten Mann auf den Kopf geschlagen hat, bis ihm das Blut vom Kopfe rann, mein Urteil gefällt18, daß er in der Synagoge zwischen Mincha-und Maariwgebet gegeißelt werde, wie es im Or Sarua vorgeschrieben ist, ferner habe ich erkannt, daß er dem Geschlagenen eine feine Mark19 zahle, wenn dieser arm ist, wenn er aber reich ist, [die Mark] für Thorabeflissene gebe und daß er den Geschlagenen um Verzeihung bitte.20 Hier aber, da der Geschlagene tot ist, soll er an seinem Grabe Abbitte leisten. Zum mindesten ist er ja eventuell Mörder, deshalb ist ihm viel [Buße] aufzuerlegen, vielleicht ist Hoffnung da (daß die Sünde ihm vergeben wird). So sprach der Geringe, Jakob Weil.21 5 (Rp. Nr. 125). Esra, der Beauftragte eines Breslauer reichen Juden, ist bei der Ausführung des Auftrages ermordet worden. Weil legt dem Auftraggeber nahe, zur Buße zu fasten und für etwa hinterbliebene kleine Waisen zu sorgen. T. Wohlergehen [wünsche] meinem Freunde Jekuthiel,22 er lebe. Betreffs dessen, was Du geschrieben hat, daß Esra, Gott räche sein Blut,28 bei der Ausführung Deines Auftrags ermordet wurde... so ist eine [himmlische] Strafe mit Qualen [für Dich] zu befürchten. Es empfiehlt sich daher, daß Du [selbst] Leiden auf Dich nimmst, etwa Fasten durch 40 Tage. Und falls er kleine Kinder hinterlassen hat, gib ihnen nach Deinem Belieben, so wirst Du vor Drangsal und Unglück geschützt sein. 6 (Rp. Nr. 129). R. Jochanan24 hatte wegen einer Geldforderung den Bann über den Schuldner Rechl verhängt. Weil ist der Ans icht, daß dieses Vorgehen unzulässig sei. Die Antwort der Frau des Rechl, die von R. Jochanan wegen Denunziation eines Juden gebannt worden war, ist abzuwarten. T. Betreffs des Mannes25, gegen welchen mein Herr aufgebracht ist, und hast Du über ihn den Bann verkündet — dieser Mann hat mir alles zugesandt, was R. P.26, Gott möge ihn behüten, geschrieben hat, ich habe ihm aber nichts geantwortet aus Rücksicht auf Deine Würde, auch möchte ich nicht meinen Kopf zwischen die Berge bringen27. Und mit 17 48