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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1936-01-01 · 8 (1936) · page 43

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
8 (1936)
Date
1936-01-01
Page
– (sequence 43)
Language
German
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IRI
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die Ratmänner davon nichts, und haben nur diejenigen Juden, welche in ihren (der Ratmänner) Sachen verhandelt haben, Dir ihretwegen den Eid auferlegt, weil sie befürchteten, daß, wenn die Sache ruchbar wird, die Ratmänner gegen sie aufgebracht und sie dadurch Schaden erleiden würden, dann, wenn diese Juden es Dir erlauben werden, die Sache weiter zu verbreiten, kannst Du es auch ohne die Lösung eines Weisen tun, da Du von Anfang an nur ihretwegen den Bann auf Dich genommen hast; in solchen Fällen richten wir uns nach der Meinung des Gelobenden... Aber ohne Entbindung (vom Eide) darfst Du nicht Untreue begehen und den Eid brechen. Und Du darfst nicht die Sache von anderer Seite betrachten und sagen, daß dort, wo der Vereidigte dazu gezwungen und genötigt wird, der Eid ungültig sei, [was bei Dir der Fall war] , wie Du geschrieben hast, daß Dein Leben und Gut in Gefahr waren... Aber [gerade] in Deinem Falle, wo Du Dich in der Gewalt von Christen befandest, [die Dich töten könnten], ohne daß jemand Dein Blut von ihnen gefordert hätte, und Du schwebtest auch mit Leib und Gut in Gefahr, gleicht es genau [dem Falle, wo wir sagen], daß er (der Gezwungene) unter dem Zwang sich [wirklich] entschlossen hat, das ihm Gehörige anderen zu übereignen... so ist es gewiß, daß der Eid gültig ist.. ,10 2 (Rpp. Nr. 79 u. 115: Nachrichten über R. Nathan aus Eger). Nr. 79 (Fol. 27, 1, ed. Hanau). R. Nathan wurde in Nürnberg verhaftet . (Aus einem Responsum Weils an R. Perez)... Und das, was Du geschrieben hast, ich sei zu jener Zeit, als R. N. (= R. Nathan aus Eger) verhaftet wurde, in Nürnberg gewesen, so ist Ihm wegen der starken Beschäftigung meines Herrn die Sache entfallen. Ein ganzes Jahr später [ist es geschehen], daß ich meine Frau [in Nürnberg] geheiratet habe, zur Zeit der Verhaftung R. N.s aber war ich in Mainz11. Nr. 115. R. Nathan beteiligt sich an der Rabbinersynode in Nürnberg. Wird von Weil davon abgehalten, einen Kranken am Sabbat zu segnen. T. ... Als die Rabbiner in Nürnberg [versammelt] waren,12 und auch R. Nathan zugegen war, traf es sich, daß dort [am Sabbat] ein Kranker war, und R. N. wollte ihn segnen. Da sagte ich ihm, es sei verboten [es am Sabbat zu tun]... Und R. N. und alle Gelehrten, die dort waren, haben meinen Worten zugestimmt... 3 (Rp. Nr. 85). Ein Talmudgelehrter (in Breslau) nimmt Ehescheidungen und Chalizot (Lösungen des Leviratsverbandes) vor, ohne dazu von einer rabbinischen Autorität ermächtigt zu sein, überdies lebt er mit zwei Frauen in einer Art Doppelehe. Weil fordert den Rabbiner (von 15 41

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