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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1936-01-01 · 8 (1936) · page 34

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
8 (1936)
Date
1936-01-01
Page
– (sequence 34)
Language
German
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IRI
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stellen, auf den Gottesdienst, auf sonstige rituelle und Rechtssachen, auf Probleme, die im Talmud behandelt sind, und auf solche, die durch die Zeitumstände hervorgerufen wurden und im Talmud nicht vorgesehen waren. Da im Talmud die Meinungen der Lehrer vorwiegend nebeneinander in der Diskussion erscheinen und nur verhältnismäßig wenige von ihnen als Norm hingestellt sind, oblag es auch oft den Geonim zu entscheiden, welche Meinung im Talmud als Gesetz maßgebend sei. Auf die gewöhnliche Fälle betreffenden Anfragen antworteten die Geonim kurz und bündig, auf solche, die außerordentliche Fälle zum Inhalt hatten, ausführlicher, ohne jedoch eine so ausführliche Motivierung wie die späteren Rabbinen zu geben. Ihre Entscheidungen bauten sie zwar hauptsächlich auf dem Talmud, der für sie die Quelle des Gesetzes war, auf, behielten sich aber ihm gegenüber noch eine gewisse Selbständigkeit vor und erlaubten sich in manchen Fällen, den Umständen und Bedürfnissen ihrer Zeit Rechnung tragend, auch gegen den Talmud zu entscheiden, sowie Verordnungen (Takkanot) zu treffen, die mit solchen des Talmud im Widerspruch standen. Das konnten sie tun, weil auch sie noch mit einem gewissen Nimbus der Heiligkeit umgeben waren (die Akademien in Sura und Pumbedita wurden die „heiligen Jeschibot" genannt). Ihre Autorität im Judentum war zwar der des Talmud nachgeordnet, aber immerhin groß genug, um für die weitere Entwicklung der Gesetzeslehre entscheidend zu sein, und wenn auch ihre Verordnungen nicht die allgemeine Geltung für alle Zeiten wie die Institutionen des Talmud besitzen, sondern zum größten Teil zeitlich beschränkt blieben, so sind doch ihre in den Responsen geäußerten Meinungen, Entscheidungen und Gutachten zugleich mit denen der Talmudlehrer von den späteren grundlegenden Gesetzeskodices aufgenommen worden. Die Responsen der Geonim sind in drei Sprachen abgefaßt: in hebräischer, aramäischer und arabischer, je nach dem Lande, aus welchem die betreffenden Anfragen kamen. Von ihren noch erhaltenen Responsen (sehr viele von ihnen, namentlich die von einzelnen Geonim in besonderen Responsen werken niedergelegten, sind verlorengegangen) ist der größte Teil in vier Sammelwerken11 veröffentlicht, ein Teil ist in den Responsen - werken späterer Autoren zu finden. Nach der allgemeinen Verbreitung des Talmuds und Entstehung der Talmudkommentare emanzipierten sich die Juden Europas allmählich von der alleinigen Autorität der babylonischen Geonim, es verbreitete und vertiefte sich unter ihnen das Talmudstudium, sie besaßen selbst große Gelehrte, die die nötigen Weisungen geben konnten. Noch im vorletzten (X.) Jahrhundert der gaonäischen Epoche entstehen zugleich mit den Responsen des R. Chananel in Kairuan (Nordafrika), der letzten der dortigen Autoritäten, die Responsen des R. Kalonymos aus Lucca 32 6

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