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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1936-01-01 · 8 (1936) · page 32

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
8 (1936)
Date
1936-01-01
Page
– (sequence 32)
Language
German
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IRI
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der schlichten Logik verläßt. Gegen ein solches Verfahren wendet sich Jakob Weil (Rp. Nr. 164). Das sind aber nur Einzelerscheinungen. Im großen und ganzen sind die Motivierungen in den Responsen von Logik und Sachkenntnis getragen. Schon die fromme Angst vor dem falschen Urteil hielt die Respondenten davon ab, ihre Entscheidungen auf reinem Gedankenspiel übersprudelnder Dialektik, wie sie es in ihren Vorträgen taten, zu bauen. Die Art der Herleitung von Entscheidungen für die durch die neuen Zeitumstände hervorgerufenen Probleme aus dem Talmud und der Übertragung der Norm aus einfachen auf kompliziertere Verhältnisse mögen folgende zwei Beispiele veranschaulichen. 1. Der Kurfürst hat einen ihm genehmen Juden steuerfrei erklärt. Trotzdem entscheidet R. Simcha b. Samuel aus Speyer (XIII. Jahrhundert), daß derselbe nichtsdestoweniger seinen Beitrag zu den von der Gemeinde an den Kurfürsten zu entrichtenden Steuern leisten muß. Er leitet es von folgender Barajta3 (Nachtrag zur Mischna) ab: „Wenn eine Karawane überfallen und ausgeraubt wurde, und es gelang einem der Reisenden etwas zu retten, so kommt das Gerettete der ganzen Karawane zugute." (Responsensammlung des Meir Rothenburg, Ed. Prag, Nr. 9324). Wenn also dadurch, daß einem Juden die Steuer erlassen wurde, die Gesamtsteuer der Gemeinde um diesen Betrag verringert worden ist, so soll die ganze Gemeinde Anteil an dieser Begünstigung haben. Diesem Responsum ist zugleich zu entnehmen, daß die Steuern, welche die Herrscher den Juden im Mittelalter auferlegten, von diesen als Raub betrachtet wurden. 2. Als zur Zeit der durch den Franziskanermönch Johann Capistrano entfachten blutigen Judenverfolgungen in Schlesien (1453) die falschen Anschuldigungen (Hostienschändung u. ä.) gegen die Juden auch nach Böhmen übergriffen, erließen die Ältesten der Gemeinde Prag mit dem Rabbiner R. Elia an der Spitze und unter Teilnahme einiger Abgesandten der Landgemeinden folgende Verordnung für alle Gemeinden Böhmens, die vom Prinzip der gegenseitigen Hilfeleistung der Gemeinden ausging. Es wurde sämtlichen Mitgliedern der Gemeinden eine außerordentliche Steuer auferlegt, um die nötigen Geldmittel zu sammeln und in Bereitschaft zu halten, wenn falsche Anschuldigungen gegen eine Gemeinde erhoben wurden und diese in Gefahr gerät, um diese Gefahr von ihr abwenden zu können. Verschiedene Gemeinden, bzw. Parteien in den Gemeinden wollten sich dieser Verordnung nicht unterwerfen, und Israel Bruna (s. u. seine Respp. Nr. 267), an den wahrscheinlich eine Anfrage in dieser Sache ergangen ist, schließt sich der Prager Verordnung an und liefert dazu die rechtliche Grundlage direkt aus der Mischna. Zunächst führt er folgenden logischen Beweis: da im Falle des Auftauchens einer falschen 30 4

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