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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1936-01-01 · 8 (1936) · page 17

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
8 (1936)
Date
1936-01-01
Page
– (sequence 17)
Language
German
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IRI
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Mit der bloßen Forderung, die Juden sollen kein Geld mehr auf Zins verleihen, war recht wenig getan, solange den Juden sowohl der Besitz von Grund und Boden als auch der Zutritt zum Handwerk und zum Großhandel verschlossen war. Während im frühen Mittelalter dieses Verbot nicht so streng durchgeführt wurde, sind die Juden im späten Mittelalter ausschließlich auf den Kleinhandel und vor allem auf den Geldverleih angewiesen.55 Die im XIII. Jahrhundert einsetzende Umwandlung des mittelalterlichen Wirtschaftslebens von der Naturalin die Geld Wirtschaft, erzeugt einen gesteigerten Leihverkehr und infolgedessen eine außerordentliche Nachfrage nach Leihkapital von Seiten des Handels und des Handwerks. Da den Christen der Geld verleih durch das kanonische Zinsverbot untersagt war, erfüllte das jüdische Geldgeschäft also eine unbedingt erforderliche Funktion in der mittelalterlichen Gesellschaft und konnte ohne eine grundlegende Änderung dieser Gesellschaft durch bloße moralische Forderungen nicht beseitigt werden. Eine grundsätzliche Änderung hat die in Prag herrschende — und darum „Prager" oder nach dem Empfang des Abendmahls unter beiderlei Gestalt Utraquisten genannte — gemäßigte Richtung des Hussitentums nicht herbeigeführt. Die Folge war, daß der jüdische Geldhandel in Prag während der Hussitenzeit, wenn auch in beschränktem Umfange, weiter bestand. Dies beweisen vier uns erhaltene Schuldbriefe, in denen Juden gegen Zins Geld ausleihen.56 Die Schuldbriefe — der erste ist im Jahre 1427 ausgestellt — stammen allerdings erst aus dem Ende der eigentlichen Hussitenzeit, die mit dem Tode König Wenzels (1419) beginnt und mit der Niederlage der Taboriten bei Lipan (1434) endet. Zu Beginn der zwanziger Jahre finden sich in den Stadtbüchern keine Eintragungen über Wucher. Es gab zwei Arten von Gläubigern, solche, die große Summen auf lange, und solche, die kleine Summen auf kurze Frist verliehen. Die Ersteren waren trotz des kanonischen Zinsverbotes die Christen, und die letzteren waren die Juden. Es war also gerade der kleine Mann, der den jüdischen Kredit in Anspruch nahm.57 Der Handwerker z. B. brauchte unbedingt Kredit und konnte ihn nur beim Juden bekommen. Da er das Kapital mit dem damals üblichen hohen Zinsfuß zurückzahlen mußte und dies sehr oft nicht konnte, haßte er seinen Gläubiger. Aus diesen Verhältnissen erklärt es sich, daß die Judenverfolgung, die Prag in der eigentlich hussitischen Zeit erlebte, in Zusammenhang stand mit einem Aufflammen der radikalen taboritischen Bewegung in Prag, die naturgemäß von den ärmeren Schichten getragen war. Am 9. März 1422 hatten die gemäßigten „Prager" Johann von Seelau, den Priester der Neustädter Franziskanerkirche Maria Schnee, durch List ins Altstädter Rathaus gelockt und ihn mit zwölf seiner Anhänger 14 14

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