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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1935-01-01 · 7 (1935) · page 435

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
7 (1935)
Date
1935-01-01
Page
– (sequence 435)
Language
German
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IRI
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Die Statthalter sandten noch am gleichen Tage das Gutachten der Prokuratoren der böhm. Hofkanzlei ein. Diese schreibt am 13. August 1677 an die kais. Hofkammer, da nach den Prager Stadtrechten eine Entlassung aus dem Gefängnis gegen Kaution möglich sei, eine Fluchtgefahr nicht bestehe, Jeiteles ein sonst wohlverhaltener Mann sei und die Anklage gegen ihn nur auf Aussagen von Judenzeugen beruhe, sollte man die Kaution annehmen. Die Hofkammer beauftragt aber an? 20. August 1677 die böhm. Kammer, die Fiskalen zu veranlassen, ein richtiges Urteil abzugeben. Währenddessen versucht Ludmilla Linkin die Annahme der Kaution durch die Verleumdung der Prager Juden beim Kaiser zu hintertreiben: die Juden bedrohen ständig ihr Leben. Der Kaiser schrieb am 25. September 1677 an den Altst. Magistrat, die Ludmilla Linkin, „die angeblich von der Prager Judenschaft bedroht worden", zu schützen. Die Kaution wurde aber zum Schlüsse doch angenommen. Das Appellations-Tribunal beauftragte über Anordnung des Kaisers am 31. Jänner 1678 den Altst. Magistrat, die angebotene Kaution und Bürgschaft anzunehmen, vorher aber die Bürgen auf ihre Verantwortung und Pflicht aufmerksam zu machen. Nachdem sich alle Bürgen persönlich in der Altst. Ratsversammlung und in der oberen Kanzlei eingefunden und die mit der Kaution verbundenen Pflichten anerkannt hatten, erlangte am 4. Feber 1678 die Bürgschaft ihre Rechtsgültigkeit.19 Berl Jeiteles wurde daraufhin aus dem Gefängnis entlassen. Die Zeugenführung20 ging zwar noch jahrelang weiter, für Jeiteles scheint aber der Prozeß 1682 ein Ende genommen zu haben. Ärger ist es jedoch seinen Mitgefangenen gegangen. Hirsch Block-Backofen21 ist am 9. Juni 1679 an Körperschwäche im Kerker gestorben. Noch am selben Tage ordnete das Appellationskollegium die Herausgabe seines Leichnames zur Beerdigung an. Isak Guttmann wurde am 29. November 1685 zur Tortur und bei nicht erfolgendem richtigem Eingeständnis sogar mit Anwendung von Feuer verurteilt.22 Ebenso wurde Markus Scheberles, der über Veranlassung der Ludmilla Linkin28 am 3. August 1685 ins Gefängnis kam, zur Tortur verurteilt. Trotz der erfolglos angewendeten Tortur sollten beide, nach dem Urteil des Appellationstribunals vom 10. Jänner 1687, eine Stunde mit Ruten am Pranger stehen und ewig des Landes verwiesen werden. Nach einer Zuschrift des Appellationskollegiums vom 22. April 1687 wurden jedoch beide aus dem Arreste entlassen, ohne aus dem Lande gewiesen zu werden. R. Berl Jeiteles ist im Juli 1685 gestorben. Seine Grabinschrift24 erzählt uns nichts von seinen traurigen Erlebnissen, sie besagt uns nur, daß er ein großer Führer seiner Gemeinde und ein großer Gelehrter in Israel gewesen ist. 432

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