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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1935-01-01 · 7 (1935) · page 432

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
7 (1935)
Date
1935-01-01
Page
– (sequence 432)
Language
German
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IRI
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aussagen ersehen. Israel Altschul bezeuge, es heiße in der Judenstadt allgemein, Jeiteles sei der Anstifter gewesen, er hätte auch vor dem Morde im Hause Dr. Schauers gesagt, Winbersky werde in Kürze ein böses Ende nehmen. Altschul, Joachim Tilles, Nathan Schneider jetzt getaufter Johann Frantz Nonatius und Jeremias Woplatka bezeugen, Jeiteles hätte sich schon vorher zu ähnlichen Zwecken gebrauchen lassen. Jakob Schulhof und Jakob Alexi (Beck) seien von ihm außer Land geschickt worden, damit sie ihre abgelegte Zeugenschaft in der Grobgrünischen Strafsache wider den Oberrabbiner widerrufen könnten. Simon Peter Kreuthler (Neophit) und seine Frau Mündele sagen aus, Isak Guttmann habe an jenem Morgen zu Jeiteles gesagt : „Es ist schon geschehen." Dieser hätte auch Guttmann mit Musketieren überall herumgeschickt, um ausdrücklich zur Bezahlung des Oczenasek Geld zu sammeln. Jeiteles habe dem Hirsch Backofen von Wien aus geschrieben, er solle dem Oczenasek den Geldrest auszahlen. Nach der Aussage Altschuls und Löbl Strasitz habe Backofen dem Weibe Oczenaseks 100 fl. auszahlen lassen, was diese jedoch bestreite. Löbl Strasitz erklärt, Jeiteles habe zu ihm gesagt, „ich habe gesehen, daß Oczenasek von mir zu euch gegangen, ich merke, wohin Oczenasek zielet, wollte Gott, es wäre nicht geschehen und wenn ein Ding zweimal geschehen sollte, würden viele Dinge hinterwegs bleiben." Auch hätte Jeiteles auf dem Altstädter Ring die Hände zusammengeschlagen, lamentiert und geschrieen: „Guttmann, was hast du getan, was wir ganzes Jahr geheim gehalten, das wird jetzunder offenbar werden." Da nun wider Berl Jeiteles, lautet das Urteil, „ein Argwohn, Verdacht und Vermutung und redliche Zeugenaussagen" seien, „wird zu Recht erkannt, daß Berl Jeiteles Prager Juden Primas vor Abschöpfung eines Endurteils, mit Tortur beleget und sooft von Nöten, zu scharfen Fragen vorgestellt werden solle." Diese Zeugenaussagen tragen den Stempel der Lügenhaftigkeit, da der kluge Jeiteles, wäre er wirklich schuldig gewesen, seine Schuld nicht in die Öffentlichkeit geschrieen hätte. Dieser Ansicht scheint auch das Appellations-Tribunal ob dem Prager Schlosse gewesen zu sein. Dieses ließ sich laut Zuschrift vom 9. Juli 1675 das Urteil mit den Belegen vorlegen und hob am 19. Juli 1675 das Urteil auf. Aus der Deduktionsschrift des Neustädter Richters sei zu ersehen, schreibt das Appellationsgericht, „daß der Inquisiti über die indicis dictis testium nicht gehört, noch vernommen worden; gleichwohl aber exnatura inquisitionis et summary Prozeß nicht dergestalt, die natürliche Rettungsmittel abzustricken, daß jemand um sein Leib und Leben verkürzt würde." Das Appellationsgericht ordnet an, daß dem Jeiteles die Anklageschrift vorzulegen und ihm Dr. Friedmann als Rechtsfreund beizustellen sei. 429

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