Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 7 (1935)
- Date
- 1935-01-01
- Page
- – (sequence 427)
- Language
- German
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die Unterschrift des Primators. Nach diesem Dokumente habe sich Jeiteles mit Consens des Oberrabbiners gegenüber von Leuten, deren Namen auf einem bei Abraham Neustadtl sich befindlichen Zettel aufgeschrieben sei, verpflichtet, die Ratswahl in Händen zu bekommen und zu diesem Zwecke dem Kaiser 12.000 fl. anzubieten. Er sei zwar auf dem Kontrakte der 14 Übrigen aus bestimmten Gründen nicht unterschrieben, doch habe er auf die erwähnten 12.000 fl. bereits von anderen Privatpersonen Pfänder im Werte von 3000 fl. in Händen. Sollte aber der Abgesandte in Wien nichts ausrichten, so verbleiben die Pfänder bei ihm bis zur Bezahlung der Summe, die Abraham Tabor dem Präsidenten der böhm. Kammer für die mit ihm abgeschlossenen „Artikeln" versprochen habe. Diese lauten: 1. Läßt ihm der Präsident die Ämter nach Belieben verteilen. 2. Dürfen seine Anhänger die Kassiere ernennen. 3. Dürfen sie auch ihren Verwandten die Steuer vorschreiben. 4. Dürfen sie entgegen der kais. Resolution (vom Jahre 1635), daß keiner länger als drei Jahre im Amte bleibe, auch weiterhin die Ämter innehaben . Auch verpflichte sich der Primator, dem Abraham Tabor für seine Dienste nebst eines Amtes noch eine Summe zu geben. Diese Verpflichtung erhalte durch seine Unterschrift volle Gültigkeit. Als Datum dieses Reverses ist der 11. Nissan 423 angegeben. Eine Übersetzung dieses Reverses hat Altschul seiner Anzeige beigelegt. Die kais. Hofkammer übersandte die vorgebrachten Anklagen an die böhm. Kammer, um die Untersuchung einzuleiten. Diese beauftragte am 15. Jänner 1665 den Altstädter Richter, Wenzel Winbersky über den Sachverhalt zu vernehmen und von ihm den in seinen Händen befindlichen Revers des Jeiteles abzuverlangen. Mit der Voruntersuchung verging mehr als ein Jahr, bis über Ansuchen Altschuls der Kaiser laut Dekret vom 7. April 1666 die Statthalter beauftragte, allen Angaben des Denunzianten nachzugehen und den Prozeß zu beschleunigen. Die von der böhm. Kammer für diese Angelegenheit eingesetzte Kommission beschloß, am 2. Juni 1666 alle beteiligten Personen zu vernehmen und setzte gleich die an die einzelnen Personen zu stellenden Fragen fest. Das Kommissionsprotokoll über die Zeugenaussagen besagt: Alle vierzehn, im Kontrakt unterschriebenen Personen stimmen darin überein, daß sie diesen, bei Abwesenheit des Primators, zum Wohle des Kaisers abgeschlossen hätten. Von Pfändern und dem hebräischen Revers des Primators sei keinem was bekannt. Nach den Aussagen des Schullem Bondi wären einige Judenältesten damals gegen den Judenprimas gewesen, weil er mit der Lichtenstätter Faktion gehalten habe. Abraham Neustadtl behaupte, keinen Zettel bei sich gehabt zu haben, noch von Pfändern was zu wissen; die ganze Prager Judenschaft könnte kaum Pfänder von so hohem Werte hergeben. Abraham Tabor erkläre, 424