Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 7 (1935)
- Date
- 1935-01-01
- Page
- – (sequence 425)
- Language
- German
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öfter Leid zu. Bei jeder auch nur scheinbaren Unregelmäßigkeit, die sich im Kontributionswesen oder in der Judenstadt überhaupt ereignete, wurde der Vorstand zur Verantwortung gezogen und bis zur Aufklärung der Angelegenheit im Gefängnis9 behalten. Auch Primator Berl Jeiteles mußte wiederholt solche Gefängnisstrafen für die Gemeinschaft erleiden, worüber auch weiter nicht zu berichten wäre. Anders ist es mit folgenden zwei Prozessen, die ihn schwer trafen und schließlich seine Lebenskraft lähmten. I. Die Denunziation des Israel Markus Altschul. Der ungeheure Kriminalprozeß gegen den Prager Oberrabbiner Aron Simon Spira-Wedeles,10 der am 28. August 1664 seinen Anfang nahm, stellte auch an den Primator Berl Jeiteles große Anforderungen. Von der Unschuld des Rabbi überzeugt, war er und der größte Teil der Prager Juden bemüht, die Verleumdungen als solche zu entlarven und den Rabbi aus dem Kerker zu befreien. Er konnte zwar in den Lauf des Prozesses nicht direkt eingreifen, bald jedoch nahm er den Kampf gegen die Auswüchse aller Art in der Prager Judenschaft auf, wodurch er sich jedoch erbitterte Feindschaften zuzog. Der getaufte Jude Wenzel Winbersky,11 der als Denunziant zur Verurteilung des Oberrabbiners alles daran setzte, merkte bald, daß er vorerst auch den klugen Primator unschädlich machen müßte. Nach der Haftentlassung des Rabbi am 24. Dezember 1664 entwarf der Denunziant einen Plan, der den Primator um seine Stellung bringen, den Oberrabbiner schwer schaden und einige hochgestellte Amtspersonen bloßstellen sollte. Zu diesem Zwecke verband er sich mit Israel Markus Altschul, einem Feinde des Primators Jeiteles. Anfang Jänner 1665 erstattete nun Israel Markus Altschul bei der kaiserlichen Hofkammer in Wien folgende Anzeige: 1. Der gegenwärtige Primator Berl Jeiteles habe im Jahre 1663 nach vorhergehender Erlaubnis des Oberrabbiners mit 14 Privat-Juden ein schriftliches Abkommen getroffen, das sich noch in Händen des gewesenen Juden Wenzel Winbersky befinde, wonach er dem Kaiser 12.000 fl. und dem Präsidenten der böhmischen Kammer durch dessen Hausjuden Abraham Tabor eine bestimmte Summe versprochen hätte, um die Amtsstellen in der Judengemeinde in seine Hände zu bekommen. 2. Die Anleger hätten bei der Quotaerneuerung gegen ihr geleistetes Jurament ihren Verwandten, zum Schaden der armen Juden, bedeutende Summen nachgelassen. 3. Die gegenwärtigen Ältesten hätten in einer für zwei Juden gefällten Sentenz (Urteilsspruch) das Datum gefälscht, was bei dem Appellations-Tribunal erwiesen worden sein solle. Zum Verständnis dieser Denunziation sei folgender Tatbestand hervorgehoben . Über Auftrag des Obersteuer-Amtes wurden am 9. Feber 1663 422