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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1935-01-01 · 7 (1935) · page 394

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
7 (1935)
Date
1935-01-01
Page
– (sequence 394)
Language
German
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IRI
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Dann versuchte Manasse an sein in Neisse liegendes Vermögen heranzukommen. Zu diesem Zweck veranlaßte er wiederum Adam Sandivog zu einem Interventionsschreiben an die bischöfliche Kammer in Neisse, in dem er um die Freigabe der Güter des „Juden Manasse" und um Einschreiten gegen den kaiserl. Fiskal Reinwald bat. Ferner verlangte er, daß die Geldstreitigkeiten zwischen Manasse und den Neisser Untertanen, die vielleicht die Auslieferung der Gelder verzögern könnten, vor seinem Gerichtsstuhl in Polen ausgetragen und entschieden würden. Diese letzte Forderung ist wahrscheinlich auf die gewiß berechtigte Furcht des Juden Manasse zurückzuführen, als Renegat und Apostat in Neisse — falls dort die Prozesse stattfinden sollten —noch einmal hingerichtet zu werden und dabei sein Leben endgültig zu verlieren. Wie berechtigt seine Furcht war, beweist deutlich die Antwort der bischöflichen Kammer. In schneidendem Hohn antwortete sie dem Adam Sandivog, daß sie einen „Juden Manasse" seit dem 15. Juni 1624, seit dem Tage seiner Hinrichtung und Taufe, nicht mehr kenne. Sandivog werde wohl wissen, welche Strafen das göttliche und menschliche Recht für einen solchen Renegaten und Heiligtumsschänder bestimme, und diese Bestimmungen wohl ausführen. Nach diesem sehr deutlichen Hinweis geht die bischöfliche Kammer auf die Forderungen des Manasse ein. Was die Forderung dieses Renegaten um Auslieferung seines Vermögens anbelange, so ständen dem einige Forderungen ihrer Untertanen gegenüber, die zuvor befriedigt werden müßten .89 Der Renegat solle zu diesem Zweck vor dem Gericht in Neisse erscheinen, denn es vertrage sich nicht mit der Würde des Bischofs, daß seine Untertanen einen Prozess gegen einen Renegaten vor einem fremden Gerichtshof, wie es Adam Sandivog verlangt hatte, führten. Der Fiskal Jer. Reinwald unterstände nicht ihrer Jurisdiktion; falls Adam Sandivog gegen ihn vorgehen und die Freigabe des Mannasseschen Vermögens erzwingen wollte, so stände ihm die Berufung an die Breslauer Kammer frei. Um das Vermögen des Manasse von Hotzenplotz war es — so weit es sich in Neisse befand — jedenfalls geschehen. Denn selbstverständlich war es für den Renegaten Manasse unmöglich, vor dem Neisser Gerichtshof zu erscheinen. Die Gläubiger des Manasse scheint man jedenfalls aus seinem in Neisse verbliebenen Vermögen befriedigt zu haben. Aus einer zufälligen Notiz erfahren wir, daß ein gewisser G. Saulig, Bürger und Handelsmann zu Freudenthal, Obligationen des Juden (Moses) Manasse des Älteren als Ausgleich für seine Forderungen erhalten habe *° So endete die kurze Episode des ersten größeren jüdischen Münzlieferanten in Schlesien, des Manasse von Hotzenplotz. 393

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