Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 7 (1935)
- Date
- 1935-01-01
- Page
- – (sequence 395)
- Language
- German
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Originalbericht über die Hinrichtung und Taufe des Manasse von Hotzenplotz. 1624 Juni 15, Neisse. Neisser Stadtarchiv Dep. Kastner Nr. 53 („aus dem Neisser Stadtbuche im Neisser Kreisgericht.") „Daß den 15. Tag des Monats Junii 1624, als Manasses, ein Jude von der Hoczenplocz wegen allerlei begangenen Betrugs und falschen jüdischen Praktiken zum Tode verurtheilt, daß er nach jüdischer Art mit den Füßen oben und dem Haupt unter sich gehenkt werden solle, zur Execution ausgeführt, auch allbereit an einer Schwenkgalgen, welcher neben dem andern Gerichte ( Galgen?) vor ihn (für ihn) verwichenen Jahres allbereit erbaut und aufgerichtet worden, davon er sich aber durch seinen Vater und andere Juden mit 8000 Dukaten aberkauft, aufgehenkt worden, daran er auch bis nahe an die vierte Stunde gehenket, weil er aber von zwei Hunden, welche auch auf jede Seite einer, auch mit den Füßen über sich ihm zugehenkt worden, hart und übel zerbissen und geplagt worden, hat er endlich begehrt, ein Christ und getauft zu werden, dessen sich die Herren Patres Societatis Jesu angenommen und bei der fürstl. Regierung erbeten, daß er durch den Scharfrichter wieder losgemacht und abgenommen und danach beim Gerichte alsbald bei dem Herrn Patrem Andraeam Metsch Nissenum Societ. Jesu zu einem Christen getauft, sein Name aber, welcher ihm derselbe Tag gegeben, Vitus genannt worden. Seine Gevatter seind gewesen der junge Herr Prosskowskhy, Freiherr von Prosskau, Pater Praefectus Nennichen genannt und die Frau Henkerin in praesentia einer aus der Stadt zugelaufenen überaus großen Menge Volkes. Nach vollbrachtem Actu ist er wieder in die Stadt auf des Scharfrichters Lolassen (??) in die Bittelei (Büttelei)? geführt, allda er von den Herren Patribus in fide Christiana informirt und von der Henkerin seiner Partie an den Hundebissen curirt wird. Was mit ihm weiter vorgenommen werden wird, giebt die Zeit." 894